Antragsbedingungen

Förmliche Anforderungen an Gebote für Pachtgärten

1. Jeder Bieter ist berechtigt, ein Gebot bis zur angegebenen Ausschreibungsfrist abzugeben. Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung "Angebot ......" (Parzellennummer bitte angeben) tragen muss, im Amt für Bau- und Grundstückswesen, Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin, Raum 217 oder Raum 218 abzugeben oder zu übersenden.

2. Die Gebote sind in einem eindeutig fest bestimmbaren bezifferten Betrag abzugeben. Es ist gleichzeitig zu benennen, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestwert liegen, können nicht berücksichtigt werden.

3. Weitere Informationen unter www.neuruppin.de

4. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich:

    Frau Locke,    Tel. 03391/355-645, E-Mail: christin.locke(at)stadtneuruppin.de 
    Frau Stahl,      Tel. 03391/355-688, E-Mail: gerda.stahl(at)stadtneuruppin.de

5. Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich Nachverhandlungen vor.

6. Die Stadt ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei.



Golde
Bürgermeister