Ausgleichsbeträge
Titelbild des Info-Flyers "Ausgleichsbeträge zur Sanierung"

Info zu Ausgleichsbeträgen und vorzeitiger Ablösung

Sollte Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" liegen, so sind Sie zur Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrages, spätestens nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Jahr 2016, verpflichtet. Man kann die Zahlungsverpflichtung, mit einem Zinsabschlag, auch vorzeitig ablösen. Wie das geht, erläutert Ihnen ein Infoflyer (170 KB) zum Thema Ausgleichsbeträge.
Das Formular Antrag auf vorzeitige Ablösung (11 KB) ist hier abrufbar. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular zum Beratungsgespräch beim Sanierungsträger DSK mit. Dabei können dann auch noch bestehende Fragen geklärt werden.

Ihr Ansprechpartner des Sanierungsträgers DSK in der Fontanestadt ist:

Herr Bake
Fischbänkenstraße 8
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 / 6527-17, Fax: -15
E-Mail: michael.bake(at)dsk-gmbh.de

Sprechzeiten DSK-Büro:
Dienstag: 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00-17:00 Uhr

Ihr Ansprechpartner der Fontanestadt ist:

Frau Weber
Amt für Stadtentwicklung
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 / 355-738, Fax: -788
E-Mail: sylvia.weber(at)stadtneuruppin.de

In der, hier am Ende dieser Seite stehenden Auflistung, sind alle relevanten Informationen und Berechnungen für die Ausgleichsbeiträge zum Download für Sie vorbereitet und abrufbar: