Kulturförderung
Gezielte Förderung von Kunst und Kultur
Auf dieser Seite finden Sie den Antrag zur "Kulturförderrichtlinie 2017". Sollte der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen, fügen Sie dem Antrag bitte entsprechend weitere Anlagen bei. Um diesen darstellen zu können, nutzen Sie bitte vorzugsweise die aktuelle Version des "Adobe Acrobat Reader".
Kulturförderrichtlinie 2017 (PDF-Format)
Sollten sich für das beantragte Projekt die Projekt-/Fördermittel ändern, ist vom Antragsteller selbstständig vor der Projektumsetzung an die Stadtverwaltung Neuruppin, ein geänderter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen!
Die tabellarische Belegliste (Anhang zum Verwendungsnachweis) ist schriftlich und elektronisch per Mail einzureichen.
Antragsfristen
- institutionelle Förderung:
31.05.; für die darauf folgenden 3 Jahre
(für 2017-2019, es ist damit keine "offene Förderung" möglich!) - offene Förderung:
31.12.; Einzelprojekte für das Folgejahr
Kontakt
Übersicht Kulturförderausgaben der Fontanestadt
Weitere Kulturförderer
Hinweise zu externen Fördermittelgebern:
- Stiftung Soziales Neuruppin
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
- Plattform Kulturelle Bildung
- Kulturland Brandenburg
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Deutsches Informationszentrum Kulturförderung