Neue Struktur MV Schutzstreifen ausserorts

Modellversuch - Schutzstreifen ausserorts -


"Schutzstreifen außerorts" - ist ein bundesweiter Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Versuch soll die Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im vorhandenen Radverkehrsnetz untersuchen. 

Ausgangslage
Schutzstreifen wurden in der Novellierung der Straßenverkehrsordnung 1997 eingeführt. In diesem Zusammenhang wurden die Schutzstreifen für Kreisverkehre und außerorts aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen. Bei den Außerortsstrecken geschah dies, weil nicht genügend Erkenntnisse vorhanden sind, die durch entsprechende Forschungsarbeiten geklärt werden konnten. Bislang wurde dieses Forschungsdefizit nicht aufgegriffen.
Markierungslösungen könnten überall dort interessant sein, wo bauliche Lösungen nicht zwingend notwendig sind, baulich und umweltrechtlich nicht in Frage kommen oder aus Kostengründen kaum zu verwirklichen sind. Schutzstreifen außerorts dürfen allerdings kein Ersatz für erforderliche bauliche Lösungen sein, die aus Gründen der Verkehrssicherheit und auf Grund hoher Verkehrszahlen notwendig wären.
Die für den ländlichen Raum verkehrlich und ökologisch besonders interessante Lösung, soll im Rahmen des Projektes erprobt und wissenschaftlich untersucht werden. Die Schutzstreifen sollen insbesondere dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die Radfahrenden und damit deren Sicherheit zu erhöhen.

Projektstand (12/2018)
In der Fontanestadt Neuruppin gibt es eine 1.700 m lange Versuchsstrecke für die Fahrradschutzstreifen. Sie liegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft zwischen dem Ortsausgang Alt Ruppin (Neumühle) und der Kreisstraße 6810 (Alt Ruppin-Krangen). Beidseitig sind Schutzstreifen von 1,25 m Breite markiert, die dem Radfahrer vorbehalten sind. Der motorisierte Individualverkehr darf die Schutzstreifen nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnungsverkehre) benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf der gesamten Strecke auf 70 km/h begrenzt.
Das Projekt bzw. Modellversuch endete im Dezember 2014. Sollte die dabei erreichte Forschungsarbeit zu "Schutzstreifen außerorts" ausreichend und die Forschungsdefizite ausgeräumt sein, so könnte der Ausschluss in der Straßenverkehrsordnung aufgehoben werden. Die Kommunen hätten damit eine weitere Möglichkeit, Radverkehr außerorts zu fördern und gleichzeitig sicherer zu machen.
Der Endbericht liegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor und wird derzeit geprüft.  Im Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene heißt es in den Zeilen 3656 bis 3658: "Die Umsetzung von verkehrssicherheitserhöhenden Projekten, wie z. B. 'Schutzstreifen für Radfahrer außerorts', wollen wir unterstützen."
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link www.nationaler-radverkehrsplan.de

Kontakt