Bebauungspläne

Bebauungspläne gelten für ein bestimmtes Stadtgebiet. Sie werden zunächst durch ein im Baugesetzbuch festgeschriebenes Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) in Gang gesetzt. Die Planentwürfe werden dann einer öffentlicher Beteiligung mit einer anschließender Abwägung der Stellungnahmen unterzogen. Der darauf folgende Beschluss der StvV erzeugt für den Geltungsbereich rechtlich bindendes Ortsrecht, in dem u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt sind.

Neuruppin besitzt vor allem in den jüngeren Stadt- und Gewerbegebieten rechtskräftige Bebauungspläne.

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Pläne in der Offenlage

An dieser Stelle möchten wir den Besuchern unserer Internetseiten einen Download-Service anbieten. Sie können hier Offenlagen, frühzeitige Beteiligungen aktueller B-Pläne oder auch informelle Planungen mit allen Unterlagen einsehen bzw. herunterladen. Die Dateien werden zusätzlich, zu den im Rathaus formal-rechtlich ausgelegten Unterlagen, im barrierefreien PDF-Format zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung
Tel.: 03391 355-722
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.lange@stadtneuruppin.de

Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung
Tel.: 03391 355-723
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.schulz@stadtneuruppin.de

Ulrike Aßmann
Amt für Stadtentwicklung
Tel.: 03391 355-174
Fax: 03391-355-788
Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de