Bebauungspläne

Bebauungspläne gelten für ein bestimmtes Stadtgebiet. Sie werden zunächst durch ein im Baugesetzbuch festgeschriebenes Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) in Gang gesetzt. Die Planentwürfe werden dann einer öffentlicher Beteiligung mit einer anschließender Abwägung der Stellungnahmen unterzogen. Der darauf folgende Beschluss der StvV erzeugt für den Geltungsbereich rechtlich bindendes Ortsrecht, in dem u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt sind.


Pläne in der Offenlage

An dieser Stelle veröffentlicht die Fontanestadt Neuruppin die Bauleitpläne nebst aller relevanter Anlagen im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Auch laufende informelle Planungen können hier nebst Anlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.


Geoportal

Neuruppin besitzt vor allem in den jüngeren Stadt- und Gewerbegebieten rechtskräftige Bebauungspläne.

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Kontakt

Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-722
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.lange@stadtneuruppin.de

Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-723
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.schulz@stadtneuruppin.de

Ulrike Aßmann
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-174
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Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de