Bebauungspläne

Bebauungspläne gelten für ein bestimmtes Stadtgebiet. Sie werden zunächst durch ein im Baugesetzbuch festgeschriebenes Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) in Gang gesetzt. Die Planentwürfe werden dann einer öffentlicher Beteiligung mit einer anschließender Abwägung der Stellungnahmen unterzogen. Der darauf folgende Beschluss der StvV erzeugt für den Geltungsbereich rechtlich bindendes Ortsrecht, in dem u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt sind.


Pläne in der Offenlage

An dieser Stelle veröffentlicht die Fontanestadt Neuruppin die Bauleitpläne nebst aller relevanter Anlagen im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Auch laufende informelle Planungen können hier nebst Anlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

„Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Aufstellung:

  1. des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ (vb B-Plan Nr. 35) im Ortsteil Stöffin sowie
  2. der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich „PV Freiflächenanlage an der A24“ (9. Änderung des FNP) östlich des Ortsteils Stöffin und parallel zur Bundesautobahn 24 (A 24) beschlossen.

Weiterhin wurden zu beiden Planvorhaben die Vorentwurfsunterlagen sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Grundlage für die Planaufstellungen war ein Antrag des Vorhabenträgers BayWa r.e. Solar Projekts GmbH. Ziel des vb B-Plans Nr. 35 ist die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf einer insgesamt ca. 74 ha großen Freifläche östlich vom Ortsteil Stöffin und parallel zur Bundesautobahn 24 (A 24). Das Vorhaben umfasst eine Leistung von 80 MWp (Megawatt peak).

Eine bereits genehmigte PV-Freiflächenanlage unmittelbar an der A24 gelegen, soll eine weitere ca. 30 ha große Fläche mit einer Leistung von weiteren 40 MWp umfassen. Diese Anlage ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB baurechtlich privilegiert und bedarf keiner Planaufstellung. Die Teilflächen des vb B-Plans Nr. 35 und der bereits genehmigten Anlage zusammen sind Bestandteil der 9. Änderung des FNP. Die Gesamtfläche beträgt somit ca. 104 ha und eine Gesamtleistung von 120 MWp.

Der Bebauungsplan soll im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die 9. Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vb B-Plans Nr. 35 gem. § 8 Abs. 3 BauGB.“

Öffentliche Auslegung: Frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Fontanestadt Neuruppin für den Teilbereich „PV-Freiflächenanlage an der A24“

Anlage 1 Bekanntmachung Amtsblatt 9. Änderung FNP 15.01.2025

Anlage 2 Planzeichnung Vorentwurf FNP 16.10.2024

Anlage 3 Begründung Vorentwurf FNP 16.10.2024

Anlage 4 Umweltbericht Vorentwurf FNP 21.10.2024

Anlage 5 Informationspflichten Öffentlichkeitsbeteiligung DSGVO 9. Änderung FNP

Anlage 6 Technisches Protokoll Veröffentlichung 9. Änderung FNP


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Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
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