Einzelhandelskonzept (EHK)

Ansiedlungen von Einzelhandelseinrichtungen dürfen nicht individuellen Interessen untergeordnet sein. Sie müssen vielmehr einer gezielten Steuerung unterliegen, die den Blick auf die Gesamtstadt und Region behält. Nur mit dieser Herangehensweise wird die Fontanestadt ihrer Funktion als Regionaler Wachstumskern in Nordwest-Brandenburg und als Kreisstadt gerecht werden können.
Als Grundlage zur Entscheidung für künftige Ansiedlungen und die Aufstellung von Bebauungsplänen mit Einzelhandelsnutzungen wurden deshalb mehrere Konzepte erstellt und durch die Stadtverordne-tenversammlung beschlossen.Erfahren Sie hier, welche Arten von Einzelhandel an welcher Stelle ansiedelbar sind.

Das Grundlagengutachten zum EHK

Das Grundlagengutachten wurde im Auftrag der Fontanestadt durch das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung – Planung erstellt.  Das Gutachten aus 04/2008 analysiert die Einzelhandelssituation, bewertet die Grundlagen und definiert ein Leitbild mit der Sortimentsliste für die Stadt und zeigt sowohl Entwicklungs- als auch Tabubereiche. Durch die Festlegung von sechs Grundsätzen räumlicher Entwicklung kann die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben nun genauer eingeschätzt und beurteilt werden. 

Das Zusammengefasste Einzelhandelskonzept

Das zusammengefasste EHK nimmt die Inhalte des Grundlagengutachtens auf, um daraus definierte Kriterien für Ansiedlungen von Einzelhandelsvorhaben abzuleiten. Dadurch können diese besser und im Zusammenhang beurteilt und für die Entscheidungsfindung zu Beschlüssen der Stadtverordneten- versammlung (StVV) herangezogen werden. Das Zusammengefasste Einzelhandelskonzept wurde am  08.06.2009 beschlossen.

Auf Grund der auch im Einzelhandel prosperierenden Entwicklung der Stadt entstand inzwischen bereits Anpassungsbedarf. Das Zusammengefasste EHK  wurde bisher zweimal geändert und mit entsprechenden Beschlüssen planungsrechtlich gesichert.

- 1. Änderung des Zusammengefassten Einzelhandelskonzeptes
(Änderung zum Bereich Fehrbelliner Straße/ Trenckmannstraße (Königstor)) Beschluss vom 03.09.2012

- 2. Änderung des Zusammengefassten Einzelhandelskonzeptes
(Änderung in den Grundsätzen 1 bis 6, im Leitbild, zum Ergänzungsstandort „Ruppiner Einkaufszentrum“) Beschluss vom 12.10.2015

Kontakt

Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-723
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.schulz@stadtneuruppin.de