Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitende Bauleitplanung, legt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung der Fontanestadt Neuruppin für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest. Der FNP sorgt für die Trennung der verschiedenen Nutzungen, um damit Konflikte zu vermeiden und Freiräume zu sichern. Die Verwaltung und Träger öffentlicher Belange sind an die Darstellungen des FNP gebunden, so müssen Bebauungspläne im Regelfall aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP entfaltet jedoch, mit Ausnahme von Vorhaben im Außenbereich, keine direkten Rechtswirkungen für die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben. Für die Zulassung von Außenbereichsvorhaben ist der FNP als einer von mehreren öffentlichen Belangen relevant. Der FNP im Maßstab von 1:10.000 enthält keine parzellenscharfen Darstellungen. Aus dem FNP lässt sich nicht ableiten, ob ein Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt.

Der FNP der Fontanestadt Neuruppin ist seit dem 23. März 2005 wirksam. Er wurde seither in Teilbereichen in mehreren Sammelverfahren geändert und ergänzt:

Der FNP in der Fassung der 5. Änderung wurde im Amtsblatt vom 03.04.2024 neu bekannt gemacht und integriert zur besseren Lesbarkeit sämtliche Änderungen und Ergänzungen in einem Gesamtplan. Die Neubekanntmachung hat keine rechtsgestaltende Wirkung. Bestehen Zweifel über den Inhalt von Darstellungen, ist daher auf die Urfassung des Flächennutzungsplans und die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zurückzugreifen.

Der FNP kann während der Sprechzeiten der Verwaltung und außerhalb der Sprechzeiten nach vorangegangenen Terminabsprachen eingesehen werden.

Kontakt

Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-722
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.lange@stadtneuruppin.de