Landschaftsplan
Seit dem Erlass des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 1976 ist die Landschaftsplanung als zentrales Planungsinstrument des vorsorgeorientierten Naturschutzes etabliert. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind als Grundlage für andere Pläne und Programme und damit für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben heranzuziehen. Der Landschaftsplan der Fontanestadt wurde in den 1990er Jahren erarbeitet und diente als Grundlage für die Erstellung des ersten Flächennutzungsplanes in 2004, der seit dem 23.03.2005 rechtswirksam ist. Dieser Plan hebt die Belange und Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege auf die städtische Maßstabsebene.
Teilfortschreibung des Landschaftsplanes
Die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes, bestehend aus dem Erläuterungsbericht sowie den Karten und Anlagen, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2017 gebilligt.
Die Unterlagen der Teilfortschreibung können Sie hier einsehen bzw. herunterladen: