Inormationen zu Ausgleichsbeträgen und vorzeitiger Ablösung

Sollte Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet "Historische Altstadt Neuruppin" liegen, so sind Sie zur Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrages, spätestens nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme verpflichtet. Man kann die Zahlungsverpflichtung, mit einem Zinsabschlag, auch vorzeitig ablösen. Wie das geht, erläutert Ihnen ein Infoflyer zum Thema Ausgleichsbeträge.



⇒⇒ HINWEIS: Der im Infoflyer angegebene Abzinsungsatz i.H.v. 3,7% galt nur bis zum 31.12.2016. Mit Beschluß der STVV vom 29.05.2017 (siehe DS 2010/31 6. Ergänzung) wurde für die Jahre 2017-2025 ein Abzinsungssatz i.H.v. 1,3% p.a. gewährt.



Das Formular Antrag auf vorzeitige Ablösung ist hier abrufbar. Es kann am Computer oder per Hand ausgefüllt werden. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular zum Beratungsgespräch beim Sanierungsträger DSK mit. In diesem Gespräch können dann auch noch bestehende Fragen geklärt werden.

Dateien und Formulare zu Ausgleichsbeträgen

In der folgenden Auflistung, sind hier alle wichtigen Informationen und Berechnungen zu Ausgleichsbeiträgen zum Download abrufbar:

Kontakt

Anja Rogge
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-736
Fax: 03391 355-788
Mail: anja.rogge@stadtneuruppin.de

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Bürgerbüro für Stadterneuerung im Predigerwitwenhaus
Michael Bake
Fischbänkenstraße 8; Seitengebäude, 1.OG
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 652-717
Fax: 03391 652-715
Mail: michael.bake@dsk-gmbh.de

Sprechtag und Öffnungszeiten des DSK-Büros:

Dienstags: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr