Städtebauliche Satzungen

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird insbesondere durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnung Brandenburgs (BbgBO) geregelt. Sie bieten den Rahmen zur Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für das gesamte Gemeindegebiet oder für Teilbereiche. Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB) werden nach dem Baugesetzbauch aufgestellt. Werbe- und Gestaltungssatzungen begründen sich unter anderem aus dem Landesbaurecht. In den Gebietskulissen der Sanierungsgebiete gibt es Genehmigungsvorbehalte, die der Antragsteller von der Stadtverwaltung einzuholen hat.

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Bauleitpläne
Während die Flächennutzungsplanung (für die Gesamtstadt) nur indirekten Bezug auf einzelne Bauvorhaben nimmt, sind die Festsetzungen von Bebauungsplänen (stadt- oder. ortsteil- oder. gebietsbezogen) einzuhalten. Im Geoportal der Fontanestadt Neuruppin können Sie die Bauleitpläne einsehen.

Kontakt

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin

Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-723
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.schulz@stadtneuruppin.de


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Örtliche Bauvorschriften und Satzungen
Zum Erhalt der ortstypischen Gestalt der Häuser und Straßenzüge Neuruppins hat die Stadtverordnetenversammlung folgende Satzungen beschlossen:

Weitere Satzungen, die das Bauwesen betreffen, finden Sie unter Ortsrecht.

Kontakt

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin

Martina Ribbe
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-727
Fax: 03391 355-788
Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

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Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In den Sanierungsgebieten „Historische Altstadt“ Neuruppin und „Historisches Ortszentrum Alt Ruppin“sind auch genehmigungsfreie Maßnahmen mit der Fontanestadt abzustimmen. Diese Anträge sind direkt an die Stadt zu zustellen. Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zum Thema Gestaltungsfragen zur Verfügung. Antrags- und beratungsrelevant sind u.a.:

  • Dachsanierung/Neueindeckung
  • Türen- u. Fenstersanierung bzw.  Erneuerung
  • Neue Farbanstriche der Fassade
  • sowie alle weiteren Sanierungsmaßnahmen

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung brauchen Sie auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Das Formular zum „Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis“ im PDF-Format können Sie hier ebenfalls herunterladen, am Computer oder per Hand ausfüllen ausdrucken

Zur Vorbereitung können Sie die Formulare zur "Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung" oder zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis jeweils für die Altstadt Neuruppin oder das Ortszentrum Alt Ruppin“ herunterladen und per Hand bzw. auf Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken:

Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Beratungsgespräch mit der Stadt vereinbaren
2. Formalen Antrag einreichen, mit Original-Unterschrift
3. Umsetzung der Maßnahme

 

Ortsfeste Werbeanlagen
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Beantragung von ortsfesten Werbeanlagen. Hierbei ist die Werbesatzung von Neuruppin und Werbesatzung von Alt Ruppin zu beachten.

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Bürgerbüro für Stadterneuerung im Predigerwitwenhaus
Michael Bake
Fischbänkenstraße 8; Seitengebäude, 1.OG
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 652-717
Fax: 03391 652-715
Mail: michael.bake@dsk-gmbh.de

Kontakt

Landkreis Ostprignitz - Ruppin

Landkreis OPR
Bau- und Umweltamt
Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-0