Baulandkataster der Fontanestadt

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ist ein wichtiger Grundsatz nachhaltiger Stadtentwicklung. Eine durch die Kommune bewusst betriebene Innenentwicklung und Nachverdichtung ist dafür ein probates und wirkungsvolles Mittel. Das Baulandkataster soll einen Überblick über Wohnbaugrundstücke im Neuruppiner Stadtgebiet geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Hauptziel des Katasters bleibt es, ungenutzte Baulücken einer Bebauung zuzuführen, anstatt den Außenbereich durch weitere Infrastruktur und Bebauung in Anspruch zu nehmen.

Am 03.12.2018 wurde das Baulandkataster der Fontanestadt beschlossen (BV 2018/12 1.Ergänzung) und gemäß § 200(3) Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht. Das Kataster liegt in Tabellenform vor. (Kataster als Datei herunterladen) Auch während der Sprechzeiten kann das Kataster in der Stadtverwaltung, Haus B, Zimmer 4.16  eingesehen werden.

In naher Zukunft werden Sie das Baulandkataster als Kartendarstellung im Geoportal der Fontanestadt einsehen können. Diese Darstellung wird dann in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben bzw. aktualisiert. U.a. wird es dann von dieser Stelle einen Link zum Baulandkataster im Geoportal geben.

Wichtige Hinweise zum Baulandkataster

Kontaktdarstellung der Eigentümer*innen
Die Kontakte der Eigentümer*innen der Bauflächen werden in 5 Kategorien dargestellt:

  • Private Kontaktdarstellung
  • Kontakt über die Stadt (zum bereitgestellten Formular)
  • Keine Verkaufsabsicht
  • Verkauf ausschließlich ohne Hilfe der Stadt
  • Keine Kontaktdarstellung

Kontakt

Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-729
Fax: 03391 355-788
Mail: markus.schwarzenstein@stadtneuruppin.de

Text zu Auswahl Kontaktdarstellung

Bei Auswahl "Keine Kontaktdarstellung" darf die Fontanestadt aus Gründen des Datenschutzes keine Adressen an Dritte weitergeben. Interessenten haben jedoch die Möglichkeit, sich gemäß §10 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, an den Landkreis OPR zu wenden. Personenbezogene Geobasis-informationen, zu denen auch die Adressen von Grundstückseigentümer*innen gehören, können dort erfragt werden. Es ist dazu ein berechtigtes Interesse notwendig, das glaubhaft dargestellt werden muss. Jede Anfrage wird durch das Kataster- und Vermessungsamt der Kreisverwaltung OPR als Einzelfall geprüft.

Kataster- und Vermessungsamt
der Kreisverwaltung OPR

Postanschrift:
Virchowstraße 14-16
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-6222
Fax: 03391 688-6209
E-Mail: auskunft(at)opr.de 
Dienstsitz: Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Aufnahme, Änderung oder Widerspruch zur Darstellung von Flächen im Baulandkataster
Als Eigentümer*in können Sie jederzeit eine Aufnahme Ihrer Flächen in das Baulandkataster beantragen. Diese werden vorab auf Ihre grundsätzliche Bebaubarkeit für die Wohnnutzung geprüft. Sollten Ihre Flächen bereits Inhalt des Baulandkatasters sein, können Sie Ihre Kontaktdarstellung ändern lassen. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular.

Als Eigentümer*in von Baulücken-Flächen können Sie jederzeit schriftlich der Darstellung gemäß §200 (3) BauGB widersprechen. Die Fontanestadt hat mit dem Amtsblatt Nr. 05/2018 vom 18.07.2018 auf die Veröffentlichung des Baulandkatasters frühzeitig hingewiesen.  Senden Sie Ihren Widerspruch an:

Stadtverwaltung Neuruppin
Amt für Stadtentwicklung
- Baulandkataster -
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Fontanestadt Neuruppin
Fax: +49 (0)3391 355-788
stadt@stadtneuruppin.de

Anträge zu geringfügigen Änderungen oder gegebenenfalls zu fehlerhaften Darstellungen bzw. Angaben im Kataster können Sie formlos an die o.g. Ansprechpartner der Fontanestadt richten.

Rechtliche Verbindlichkeit des Baulandkatasters
Für das Baulandkataster wird lediglich die grundsätzliche Bebaubarkeit der Flächen geprüft. Aus der Aufnahme von Flurstücken, Grundstücken oder Teilflächen in das Kataster leitet sich jedoch KEIN Baurecht ab. Insofern trägt das Baulandkataster informellen Charakter. Außerdem können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.  Die Entscheidungshoheit zu allen Einzelvorhaben liegt weiterhin bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

Bei Fragen zum einem konkreten Bauprojekt können Sie die Bauberatung in unserem Hause nutzen.