Abmeldung
Informationen
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn:
- Sie eine Wohnung in Neuruppin aufgeben, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) in Deutschland aufgeben und die Neuruppiner Wohnung bestehen bleibt
- Sie eine von mehreren Neuruppiner Wohnungen aufgeben, für die Sie gemeldet sind
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland ist keine Abmeldung notwendig.
Bei Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus der Wohnung ausziehen und künftig nicht wieder dort wohnen werden. Eine Abmeldung für befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke ist nicht notwendig.
Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann nur bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann schriftlich, durch einen Bevollmächtigten oder persönlich vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann eine Woche vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug erfolgen.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
Gebühr
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Die Abmeldung erfolgt auf Grundlage des § 17 Bundesmeldegesetz.
Bearbeitungszeit
Ihre Abmeldung wird direkt bearbeitet.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de
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