Anmeldung (Zuzug sowie Umzug)
Informationen
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn:
- innerhalb der Stadt eine neue Wohnung bezogen wird
- ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde in Deutschland nach Neuruppin stattgefunden hat
- ein Zuzug aus dem Ausland nach Neuruppin erfolgt ist
Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug vorzunehmen.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe Links)
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
- bei Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Links)
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage des § 17 Bundesmeldegesetz.
Bearbeitungszeit
Ihre Anmeldung wird direkt bearbeitet.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de