Außerbetriebsetzung KFZ
Informationen
Im Rahmen der Bürgernähe bietet das Bürgerbüro in Zusammenarbeit mit der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin an, ein KFZ außer betrieb zu setzen.
Für eine Außerbetriebsetzung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das oder die Kennzeichenschilder
- ggf. bei Vertretung eine Vollmacht von dem Fahrzeughalter
Voraussetzung: KFZ muss bereits im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein (Kennzeichen mit OPR, NP, KY, WK) und Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Neuruppin haben.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk zurück.
Eine personen- oder kraftfahrzeuggebundene Kennzeichenreservierung ist für maximal ein Jahr möglich.
Die Außerbetriebsetzung ist weiterhin bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin oder auf deren Internetseite online möglich.
Welche Gebühren erhoben werden, können Sie gerne im Bürgerbüro unter 03391 355 111 oder bei der Zulassungsstelle unter 03391 688 3635 erfragen. Bei allgemeinen Fragen zur Außerbetriebsetzung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de