Fundbüro

Informationen

Das Fundbüro der Stadt Neuruppin befindet sich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung.

Informationen zum Verlust einer Sache

Abgegebene Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Besitzen Sie einen Eigentumsnachweis z.B. Kaufbeleg, so bringen Sie diesen bitte mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt (z.B. bei Fund einer Geldbörse, in der Dokumente sind).

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben worden ist.

Informationen zum Fund einer Sache

Der Fund eines Gegenstandes ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.

Ein Mitarbeiter des Fundbüros nimmt Ihre Fundanzeige entgegen. Es werden Fundort,- datum und eine Beschreibung des Gegenstandes erfasst. Im Regelfall wird die Fundsache dann im Bürgerbüro verwahrt. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, kann der Finder das Eigentum an der abgegebenen Sache erwerben. Fundsachen an denen nach Ablauf der Frist kein Eigentumserwerb geltend gemacht wurde, werden öffentlich versteigert oder vernichtet. Die Versteigerung findet 1-2 mal jährlich statt.

Für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z.B. Handy, Laptops, USB-Sticks) gelten besondere Fundrechte.

Kontakt

Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Tel.: 03391 355-220
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de