Hunde
An- und Abmeldung
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin
(Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur schriftlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.
Die An- und Abmeldung Ihres Hundes kann auch im Bürgerbüro vorgenommen werden
Kontakt
Jasmin Mahler
Tel.: 03391 355-631
Fax: 03391 355-180
Mail: jasmin.mahler@stadtneuruppin.de
Anzeige
Eine schon vorgenommene steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der Anzeigepflicht beim Ordnungsamt der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche Anzeige sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen von der Hundehalterin/dem Hundehalter einzeln vorgenommen werden.
Entsprechend der Hundehalteverordnung hat die Halterin/der Halter jedes Hundes, unabhängig von der Rasse, der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen. Die Hunde sind ab einem Alter von acht Wochen dauerhaft auf Kosten der Halterin/des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer), der Name, das Geburtsdatum und -ort sowie die Anschrift der Hundehalterin/des Hundehalters ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Kontakt
Christoph Hoffmann
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-636
Fax: 03391 355-675
Mail: christoph.hoffmann@stadtneuruppin.de