Hunde
An- und Abmeldung
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin
(Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur schriftlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.
Die An- und Abmeldung Ihres Hundes kann auch im Bürgerbüro vorgenommen werden
Kontakt
Jasmin Mahler
Tel.: 03391 355-631
Fax: 03391 355-180
Mail: jasmin.mahler@stadtneuruppin.de
Anmeldung
Eine schon vorgenommene steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der ordnungsbehördlichen Anmeldepflicht beim Ordnungsamt der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen vom Hundehalter einzeln vorgenommen werden.
Entsprechend der Hundehalterverordnung hat der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 12 vorzulegen. Diese Hund sind dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Kontakt
Christoph Hoffmann
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-636
Fax: 03391 355-675
Mail: christoph.hoffmann@stadtneuruppin.de