Informationen
Der Kinderreisepass (früher Kinderausweis) kann für Kinder unter 12 Jahren, mit deutscher Staatsangehörigkeit, für Reisen in das Ausland beantragt werden.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs kann ein elektronischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
Der Kinderreisepass muss persönlich durch einen gesetzlichen Vertreter beantragt werden, wobei das Kind anwesend sein muss.
Wenn die Eltern zusammen leben und die gemeinsame elterliche Sorge besitzen, müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben.
Die Zustimmung kann erfolgen durch persönliches Erscheinen beider Elternteile bei Antragstellung oder durch Zustimmungserklärung sowie Ausweiskopie des abwesenden Elternteils.
Die Zustimmungserklärung finden Sie unter Link.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt oder eine Sorgerechtserklärung) vorzulegen.
Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
- biometrisches Foto des Kindes (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei gemeinsamer elterlicher Sorge (siehe Links)
- ggf. bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung, die Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt oder den Amtsgerichtsbeschluss über das Sorgerecht
Gültigkeit
- 1 Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Beachte: Der Kinderreisepass ist nur so lange gültig, wie das Kind auf dem Foto erkennbar ist. Bei starker Veränderung sollte eine Verlängerung bzw. Neubeantragung erfolgen.
Gebühr
Neuausstellung: | 13,00 Euro |
Verlängerung bzw. Aktualisierung: | 06,00 Euro |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.
Rechtsgrundlage
Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt auf Grundlage des § 4 Passgesetz.
Bearbeitungszeit
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de