Reisepass
Informationen
Alle Bürger der Stadt Neuruppin mit deutscher Staatsangehörigkeit haben die Möglichkeit einen Reisepass zu beantragen.
Ob ein Reisepass für Ihre Reise benötigt wird, erfahren Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.
Der Reisepass kann als normale Variante, Expressvariante, mit 48 Seiten oder als vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Die Expressvariante wird beantragt, wenn der Reisepass kurzfristig benötigt wird. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden, bei Antragstellung vor 11 Uhr, abholbereit.
Der vorläufige Reisepass ist kein elektronisches Dokument und wird somit ohne Chip und Fingerabdruck ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung, welches Dokument Sie benötigen und ob ggf. vorläufige Dokumente ausreichen. Informationen erhalten Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.
Der Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Wird der elektronische Reisepass für Kinder bis zum 18.Lebensjahr beantragt, so müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen, wobei das Kind anwesend sein muss.
Wenn die Eltern zusammen leben und die gemeinsame elterliche Sorge besitzen, müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben.
Die Zustimmung kann erfolgen:
- durch persönliches Erscheinen beider Elternteile bei Antragstellung
- durch Zustimmungserklärung sowie Ausweiskopie des abwesenden Elternteils
Die Zustimmungserklärung finden Sie unter Link.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt oder eine Sorgerechtserklärung) vorzulegen.
Unterlagen
- Personalausweis oder bisheriger Reisepass
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Namensänderungsnachweis
- ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als ein halbes Jahr)
- bei Minderjährigen Geburtsurkunde oder Kinderreisepass
- ggf. Einverständniserklärung
Gebühren
Gebühr | Gültigkeit | ||
ab dem 24. Lebensjahr | 70,00 Euro | 10 Jahre | |
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr | 102,00 Euro | 10 Jahre | |
Reisepass mit 48 Seiten | 82,00 Euro | 10 Jahre | |
vor dem 24. Lebensjahr | 37,50 Euro | 6 Jahre | |
Expresspass vor dem 24. Lebensjahr | 69,50 Euro | 6 Jahre | |
Reisepass mit 48 Seiten | 59,50 Euro | 6 Jahre | |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 1 Jahr | |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.
Wird ein Reisepass von uns als nicht zuständige Behörde ausgestellt, so wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
Die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Bitte informieren Sie sich im Voraus.
Rechtsgrundlage
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt auf Grundlage der §§ 4 ff. Passgesetz.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Wochen nach Antragstellung. Danach ist der Reisepass abholbereit.
Wird der Reisepass als Expressvariante bis 11 Uhr beantragt, so ist dieser nach 72 Stunden abholbereit.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de