Sondernutzung


Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden  Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen!

Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, den Antrag auf Erlaubnis einer Sondernutzung auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.

Die Sondernutzungsgebührensatzung und den Antrag finden Sie auf der folgenden Seite.

Kontakt

Jörg Löscher
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-169
Fax: 03391 355-632
Mail: joerg.loescher@stadtneuruppin.de