Veranstaltung

Im Land Brandenburg gibt es keine einheitliche Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen. Dennoch müssen je nach Ort, Art und Größe der Veranstaltung viele Rechtsvorschriften beachtet und Genehmigungen beantragt werden.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung ihrer Veranstaltung? Sie möchten wissen, ob und welche Anträge gestellt werden müssen und wünschen eine Beratung?

Dann wenden Sie sich an die Stelle "Veranstaltungskoordination“ des Ordnungsamtes der Fontanestadt Neuruppin.

 

Kontakt:

Frau Kleiner
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-632
Fax: 03391 355-675
Mail: ordnungsamt@stadtneuruppin.de

Diese Koordinierungsstelle steht Ihnen als zentraler Ansprechpartner bei Fragen rund um Ihre geplante Veranstaltung zur Verfügung.

 

Bitte füllen Sie im ersten Schritt das Formular „Anzeige einer Veranstaltung“ aus und senden Sie dieses an die Veranstaltungskoordination. Dieses Formular dient:

  • einerseits Ihnen, herauszufinden, welche Anträge zu stellen sind und
    • anderseits erhält die Veranstaltungskoordination einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen der geplanten Veranstaltung und welche Behörden zu beteiligen sind.  Dadurch ist eine gründlichere Beratung möglich.

 

Je nach Art Ihrer geplanten Veranstaltung sind durch die Genehmigungsbehörden weitere Behörden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu beteiligen oder es sind vom Veranstaltenden weitere Unterlagen zur Beurteilung des Antrages nachzufordern.

 

Die „Anzeige einer Veranstaltung“ soll mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung vor der Veranstaltung bei der Stelle „Veranstaltungskoordination“ eingereicht werden. Bei Großveranstaltungen oder Erstveranstaltungen bedarf es eines noch größeren Vorlaufs von wenigstens 3 Monaten (bei Großveranstaltungen bis zu 6 Monaten), um sämtliche Belange ohne Zeitdruck und mit Beteiligung anderer Behörden klären und die Genehmigungen erteilen zu können.

Sie können natürlich auch alle erforderlichen Anträge selbständig (ohne Beteiligung und Beratung der „Koordinierungsstelle Veranstaltungen“) bei den einzelnen Behörden einreichen.

 

Formulare: