Wohnungsgeberbestätigung

Informationen

Alle Wohnungsgeber sind seit dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, Ihren neuen Mietern bei jedem Einzug und in wenigen Fällen bei Auszug (Wegzug Ausland) eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss von dem Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name der meldepflichtigen Personen
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Wohnungsgeber sind:

  • Vermieter
  • vom Vermieter Beauftragte (Wohnungsverwaltungen)
  • Wohnungseigentümer
  • der Hauptmieter bei einem Untermietverhältnis

Die bisher geübte Praxis der Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Wohnungsgeberbescheinigung nicht.

Das Formular der Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter Links.

Kontakt

Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Tel.: 03391 355-220
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de

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