bebaute Grundstücke


Alt Ruppin

Krangener Straße 1, ehemalige KITA
Gemarkung
Alt Ruppin, Flur 4, Flurstücke 197 (1.014 m²) und 433 (651 m²) mit einer Gesamtgröße von 1.665 m²

Beschreibung: Das im OT Alt Ruppin gelegene Grundstück ist mit einem 2 -etagigen ehemaligen Wohnhaus und mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden bebaut. Die Gebäude sind leerstehend und bedürfen umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 51 "Am Weinberg Alt Ruppin", mit Darstellung als "Allgemeines Wohngebiet" und im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Ortszentrum Alt Ruppin". Damit unterliegen sämtliche Rechtsvorgänge (wie Abriss, Neubau oder bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen) einer sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Es gelten ebenso die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 "Steuerung des Einzelhandels". Eine Bebauung des Grundstückes ist nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zulässig. 

Mindestkaufpreisgebot: 209.000,00 €€ 

Zusätzlich sind vom Erwerber Notar- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbssteuer, Vermessungskosten in Höhe von 2.502,57 € und Gutachterkosten in Höhe von 2.231,00 € zu tragen.

Ausschreibungsfrist: unbefristet

Antragsbedingungen

Kontakt

Beate Zenske
Amt für Liegenschaften und Recht
Tel.: 03391 355-649
Fax: 03391 355-766
Mail: beate.zenske@stadtneuruppin.de


Wulkow

Bebautes Grundstück in Wulkow, Dorfstraße 55, 56 und 57,
Gemarkung Wulkow, Flur 1:                     

  • Flurstück 264/1 mit einer Größe von ca. 600 m²
  • Flurstück 265 mit einer Größe von ca. 689 m²
  • Flurstück 491 mit einer Größe von ca. 780 m²

Die Grundstücke sind mit einem Wohnhaus, einem Fachwerkhaus und diversem Nebengelass bebaut. In der Dorfstraße 55 befinden sich 5 Wohneinheiten, die vermietet sind. Die 2 Arbeiterhäuser der Gutsförsterei sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Darüber hinaus befinden sich die Grundstücke im Bereich des in der Landesdenkmalliste eingetragenen Bodendenkmals „Wulkow, Friedhof Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalter, Kirche Neuzeit und Dorfkern Neuzeit“.
Die im hinteren Bereich liegenden Teilflächen verbleiben im städtischen Eigentum und sind für die Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen.

Einen aktuellen Lageplan (mit ergänzten Maßen zu den Grundstücksgrenzen) der Grundstücke finden sie hier.

Mindestkaufpreisgebot: 94.000,00 €€ 

Zusätzlich sind vom Erwerber Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten in Höhe von 1.974,80 €, sämtliche mit der Vermessung anfallenden Kosten,  den Erschließungsbeitrag für Straßenausbau in Höhe von 7.147,57 €, den Schmutzwasserhausanschluss in Höhe von 1.157,00 € und Kosten für den Ausbau der Straßenbeleuchtung in Höhe von 159,73 € zu tragen.

Ausschreibungsfrist: unbefristet

Antragsbedingungen

Kontakt

Beate Zenske
Amt für Liegenschaften und Recht
Tel.: 03391 355-649
Fax: 03391 355-766
Mail: beate.zenske@stadtneuruppin.de