Unbebaute Grundstücke

Für die nachstehenden Kaufangebote können auch E r b b a u r e c h t e vergeben werden. Über die Konditionen informieren Sie die genannten Ansprechpartner.


Gühlen Glienicke

Heideweg - RESERVIERT

Entwicklungsfläche "Wohngebiet Am Heideweg"
Gemarkung Gühlen-Glienicke, Flur 10,
Flurstück 62/11  - Größe von 500 m² und
Flurstück 227     - Teilfläche von ca. 11.160 m²
mit einer Gesamtgröße von ca. 11.660 m²

Das Grundstück befindet sich im Heideweg im Ortsteil Gühlen-Glienicke. Das Dorf selbst liegt zwischen den beiden Städten Neuruppin und Rheinsberg mit ihren historischen Stadtkernen und vielen kulturellen und touristischen Angeboten. Mit seiner Lage am Rand der Kyritz-Ruppiner-Heide liegt Gühlen-Glienicke in der Ruppiner Schweiz, unweit des Kalksees und des Tierparks Kunsterspring.

Die planungsrechtliche Grundlage für die zukünftige Nutzung des Grundstückes bildet der rechtskräftige Flächennutzungsplan, welcher das Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück soll an Investierende veräußert und von ihnen für eine Wohnbebauung mit mindestens 10 Wohneinheiten entwickelt werden, wobei auch andere wohnverträgliche Nutzungen denkbar sind.

Politisches Ziel ist es, dass Gebiet nach ökologischen, energetischen und  sozialen Aspekten auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes qualitätsvoll zu entwickeln, zu dessen Entwicklung sich Bietende in einer Grundsatzerklärung verpflichten. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich nicht am Höchstgebot, sondern anhand einer einsehbaren Bewertungsmatrix. 

Antragsbedingungen, Bewertungsmatrix und Grundsätzevereinbarung finden sie hier.

Mindestkaufpreisgebot:     140.000,00 €

Zusätzlich sind die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie sämtliche mit der Vermessung anfallende Kosten vom Käufer zu tragen.

Ausschreibungsfrist:   unbefristet

Kontakt

Anika Heise
Amt für Liegenschaften und Recht
Tel.: 03391 355-638
Fax: 03391 355-766
Mail: anika.heise@stadtneuruppin.de


Neuruppin / Treskow / Im Grund

Drei BaugrundstückeGemarkung Neuruppin, Flur 26, Flurstücke 1015, 74/8, 74/7, 74/6 und 74/17 sowie Teilflächen der Flurstücke 77/15 und 1017

Die ortsüblich erschlossenen Grundstücke liegen in Neuruppin (Treskow), Im Grund und können gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 67 „Im Grund- Treskow“ mit Eigenheimen bebaut werden.

Neben den jeweiligen Kaufpreisen sind vom Erwerber Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten der erforderlichen Teilungsvermessung zu tragen.

Da die zu veräußernden Flächen teilweise einem Waldumwandlungsverfahren unterliegen, sind vom Käufer der Grundstücke 1 und 2 Entschädigungszahlungen für durch die Fontanestadt Neuruppin bereits umgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten.

Hier finden Sie die Ausschreibungsunterlagen mit Lageplan der Grundstücke und den Bebauungsplan:

Ausschreibungsunterlagen    Bebauungsplan-Text    Bebauungsplan-Satzung

Grundstück 1 - RESERVIERT

Größe:                                     ca. 612 m²
(bestehend aus den Flurstücken 1015 sowie Teilflächen der Flurstücke 74/8 und 1017)

Mindestkaufpreisgebot:             91.800,00 EUR

Besonderheit Grundstück 1:

Des Weiteren ist für bereits erfolgte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für eine Waldfläche von 410 m² eine Entschädigung über derzeit 4,00 EUR/m² Ersatzfläche zzgl. Mehrwertsteuer an die Fontanestadt Neuruppin zu entrichten.

Grundstück 2 - RESERVIERT

Größe:                                     ca. 606 m²
(bestehend aus dem Flurstück 74/7 sowie Teilflächen der Flurstücke 74/8, 74/6 und 1017)

Mindestkaufpreisgebot:             90.900,00 EUR

Besonderheit Grundstück 2:

Des Weiteren ist für bereits umgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für eine Waldfläche von 60 m² eine Entschädigung über derzeit 4,00 EUR/m² Ersatzfläche zzgl. Mehrwertsteuer an die Fontanestadt Neuruppin zu entrichten.

Grundstück 3 - RESERVIERT

Größe:                                     ca. 1.095 m²
(bestehend aus dem Flurstück 74/17 sowie Teilflächen der Flurstücke 74/6, 77/15 und 1017)

Mindestkaufpreisgebot:             164.250,00 EUR

Besonderheiten Grundstück 3: 

Bei dem nördlichen Grundstücksteil (ca. 2/3 des Grundstückes) handelt es sich um Wohnbaufläche. Der südliche Grundstücksteil ist lt. B-Plan als private Grünfläche festgesetzt und ist als Übergang zur freien Landschaft von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Zwischen der Wohnbaufläche und der privaten Grünfläche befindet sich ein 4m breite Grundstücksstreifen, in welchem eine Trink- und Schmutzwasserleitung liegen. Diese Leitungen dienen der Ver- und Entsorgung des Wohngrundstückes „Grüner Weg 3a“ (Flurstück 73/3) und sind grundbuchlich dauerhaft zugunsten des Leitungsinhabers sowie des Leitungsnutzers gesichert.

Da die in der Verkehrsfläche „Im Grund“ liegende Gasleitung nicht verlegt werden kann, ist auf dem süd-östlichen Grundstücksteil eine 1,5m breite Fläche von jeglicher Bebauung, mit Ausnahme der Grundstückseinfriedung, freizuhalten. 

An diesem Grundstück besteht zudem ein privatrechtlich vereinbartes Vorkaufsrecht. Nach Erzielen eines endgültigen Kaufpreises ist der Vorkaufsrechtsinhaber zu befragen, ob er sein Vorkaufsrecht zu den bestehenden Konditionen und in Höhe des erzielten Kaufpreises ausüben möchte.

Ausschreibungsfrist:   30. April 2022

Antragsbedingungen

Kontakt

Anika Heise
Amt für Liegenschaften und Recht
Tel.: 03391 355-638
Fax: 03391 355-766
Mail: anika.heise@stadtneuruppin.de