Gleichstellungsbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage

Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin richtet die Fontanestadt zur besonderen Vertretung der Grundsätze von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Fontanestadt Neuruppin einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Gleichstellungsbeirat der Fontanestadt Neuruppin“. Dem Beirat gehören 9 Mitglieder an. Die Mitglieder des Gleichstellungsbeirats der Fontanestadt Neuruppin müssen mit den o.g. Themenfeldern vertraut sein.

Der Gleichstellungsbeirat berät und unterstützt die Stadtverordneten und die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister in allen gleichstellungsrelevanten Aspekten und Fragen der ethnischen Zugehörigkeit (beispielsweise in den Bereichen öffentliches Leben, Bildung, Kultur, Gesundheit, Beruf, Ausbildung, Familienleben, Integration sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit).

Der Gleichstellungsbeirat hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit dazu beizutragen, die in der NeuruppinStrategie beschriebenen Konzepte zur Verwirklichung der Chancengleichheit zu verwirklichen und umzusetzen.

Der Gleichstellungsbeirat versteht sich auch als Schnittstelle zu weiteren Beiräten der Stadt und arbeitet eng mit der Gleichstellungsbeauftragten der Fontanestadt zusammen.

Die Sitzungen des Gleichstellungsbeirates sind öffentlich. Bisherige Tagesordnungen und Protokolle können bei der Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden. Künftig werden diese über das Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Gleichstellungsbeirates finden Sie hier.