Allgemeine Informationen
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, die sich in dessen Zuständigkeitsbereich ereignen. Wenn ein Sterbefall eintritt, muss dieser binnen drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde erfolgt, sobald der Sterbefall im Sterberegister des Standesamtes beurkundet wurde.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Personenstandsurkunden der bzw. des Verstorbenen sind vorzulegen:
- Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
- Sterbefall eines Verheirateten: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde
- Sterbefall eines Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde, die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Sterbefall eines Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde, das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil
Neben den genannten Personenstandsurkunden ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Weiterhin können je nach Herkunft des Verstorbenen noch andere Dokumente zur Vorlage erforderlich sein (z. B. bei ausländischer Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist eine individuelle Vorsprache im Standesamt angebracht.
Gebühren und Kosten
Für die Ausstellung der ersten Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 16,00 € erhoben, für jede weitere 8,00 €.
Die Urkunde für die Bestattung kostet 16,00 €.
Gebührenfrei sind die zweckgebundenen Sterbeurkunden (Rente, Krankenkasse).
Kontakt
Frau Schmidt
Standesbeamtin
Tel.: 03391 355-670
Fax: 03391 355-660
Mail: standesamt@stadtneuruppin.de
Frau Presting
Standesbeamtin
Tel.: 03391 355-672
Fax: 03391 355-660
Mail: standesamt@stadtneuruppin.de
Frau Littfin
Standesbeamtin
Tel.: 03391 355-128
Fax: 03391 355-660
Mail: standesamt@stadtneuruppin.de
Öffnungszeiten des Standesamtes
Dienstag
7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Bitte nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung, da sich die Beschäftigten auf vereinbarte Termine gezielt vorbereiten können und Ihr Anliegen somit viel zügiger bearbeitet werden kann.