Verkauf von beweglichen Sachen
Gemäß Punkt 10 der Dienstanweisung über die Auftragsvergabe von Lieferungen, Leistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen sowie Verkauf von beweglichem Eigentum für die Fontanestadt Neuruppin (Vergabe-DA) dürfen Vermögensgegenstände, die in absehbarer Zeit nicht benötigt werden, zum vollen Wert veräußert werden.