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22.05.2023 - Bewerbungsschluss für Jugendschöff:innen bis 22. Mai verlängert


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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit – so auch für das Amtsgericht und Landgericht in Neuruppin - Schöff:innen und Jugendschöff:innen gesucht und für die Amtszeit von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Für die Wahl der Jugendschöff:innen beim Amts- und Landgericht Neuruppin sucht der Landkreis Ostprignitz-Ruppin noch dringend Bewerber:innen, denn insgesamt muss das Amt für Familien und Jugend eine paritätisch besetzte Vorschlagsliste mit 256 Personen (128 Frauen und 128 Männer) aufstellen. Das sind doppelt so viele Personen, wie letztlich vom Wahlausschuss/Jugendhilfeausschuss zu Jugendschöff:innen beziehungsweise deren Vertreter:innen (Jugendhilfsschöff:innen/Ersatzschöff:innen) gewählt werden: nämlich 128 Personen (64 Frauen und 64 Männer).

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit kann sich jede/r Deutsche, der/die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnt, bewerben. Weitere Voraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet und sind nicht älter als 69 Jahre. 

Schöffinnen und Schöffen erhalten gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnisse, Fahrtkosten sowie Verdienstausfall. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises OPR: Jugendschöffenwahl 2024 - 2028 / Landkreis Ostprignitz-Ruppin

 

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind möglichst bis Montag, 22. Mai 2023, an das Amt für Familien und Jugend des Landkreises Ostprignitz-Ruppin  entweder schriftlich (Landkreis OPR, Amt für Familien und Soziales, Heinrich-Rau-Straße 27 bis 30 in 16816 Neuruppin) oder per E-Mail an jugendamt@opr.de zu richten. Bei Fragen können sich interessierte Bürger:innen bei der Kreisverwaltung unter 03391/688 5101 oder 03391/688 5153 melden.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie hier: www.schoeffenwahl2023.de