23.07.2024 - Neue Hundehalteverordnung ab 01.07.
Zum 1. Juli 2024 ist im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten. Das Ordnungsamt der Fontanestadt Neuruppin macht in diesem Zusammenhang auf folgende Änderungen aufmerksam:
Mit der neuen Hundehalteverordnung gilt neben der steuerlichen Anmeldepflicht auch eine ordnungsbehördliche Anzeigepflicht für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen - ob klein oder groß, dick oder dünn. Diese Hunde müssen auch gechippt werden, was Halterinnen und Halter von Hunden z.B. bei ihrem Tierarzt vornehmen lassen können.
Das Formular zur Anzeige erhalten Sie direkt beim Ordnungsamt oder hier: Anzeige Hundehaltung
Direkt zur Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg geht es hier. Die Anzeige beim Ordnungsamt ist kostenfrei.