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24.09.2024 - Überarbeitung Gestaltungs- & Werbesatzung


Die Neuruppiner Altstadt zeichnet sich durch ihre prägenden teils denkmalgeschützten Einzelbauten und ihren gut erhaltenen Ensemblecharakter aus, der sie nicht nur für Sie als Bewohnerinnen und Bewohner einzigartig macht. Auch Gäste der Stadt schätzen die hohe Anziehungskraft aufgrund des unverwechselbaren Stadtbildes.

 

Seit den 1990er Jahren konnte mit der Städtebauförderung bereits eine Vielzahl prägender Gebäude und Teile des öffentlichen Raumes saniert und aufgewertet werden. Um dauerhaft ein harmonisches und qualitätvolles Stadtbild erhalten und behutsam weiterentwickeln zu können, braucht es darüber hinaus gestalterische Rahmenbedingungen. Hierzu hat die Fontanestadt Neuruppin in den letzten Jahren bereits örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in Form einer Gestaltungssatzung bzw. Gestaltungsfibel erlassen (letztmalig 2008). Vorgaben zur Reglementierung von Werbeanlagen wurden im Rahmen einer Werbesatzung ergänzend getroffen.

 

Es gilt die historische Altstadt zu schützen und gleichzeitig festgelegte Vorschriften an die heutigen und absehbaren künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Gäste der Stadt anzupassen und unter Bewahrung des unverwechselbaren Stadtbildes denkmalgerecht weiter in Wert zu setzen. Aufgrund geänderter Wohnraumbedürfnisse - u.a. dem verstärkten Wunsch nach Dachgeschossausbauten - sowie zunehmender Anforderungen durch Klima- und Wärmeschutz ist es erforderlich, die bestehenden Festsetzungen der Gestaltungs- und Werbesatzung zu überprüfen und ggf. durch neue Regelungen zu ergänzen.

 

Diesen Prozess wollen wir nicht ohne Ihr Wissen und Ihre Unterstützung durchführen! Unser Ziel ist es, Ihre Bedürfnisse bei der Überarbeitung der Vorgaben und Erläuterungen einbeziehen zu können und frühzeitig mit Ihnen in den Austausch zu treten.

 

Daher laden wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anwohnende, Gewerbetreibende und sonstige Interessierte zur

 

öffentlichen Auftaktveranstaltung der Überarbeitung der Gestaltungs- und Werbesatzung für die Neuruppiner Altstadt

am Dienstag, den 24. September 2024 um 18:30 Uhr in das Alte Gymnasium (Mehrzweckraum im EG) ein.

 

Es erwarten Sie unterschiedliche Impulsvorträge zu den Themen „Denkmal und Energiewende“, „Baukultur“ sowie „Mehrwert und Ziele einer Gestaltungs- und Werbesatzung“. Zudem wollen wir Ihnen Gelegenheit geben, uns Ihre Erfahrungen in der Umsetzung der bestehenden Festsetzungen und Regelungen mit auf den Weg zu geben.

 

Kommen Sie gerne vorbei! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Sie!

 

Die Überarbeitung der Gestaltungs- und Werbesatzung und die Erstellung einer illustrierten Gestaltungs- und Werbesatzungsfibel erfolgt in Zusammenarbeit der Fontanestadt Neuruppin mit dem Hamburger Planungsbüro cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung gmbh.