10.01.2025 - Wahlbenachrichtigung & Briefwahl 2025
Im Zeitraum vom 14. Januar bis 2. Februar 2025 erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Erstmals erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Fontanestadt Neuruppin nicht die gewohnte Wahlbenachrichtigungskarte, sondern einen Wahlbenachrichtigungsbrief mit dem Aufdruck „Achtung Wahlbenachrichtigung!“ Mit dieser Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument können die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt am Wahltag an der Bundestagswahl teilnehmen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 13. Januar 2025 möglich. Dies kann wie folgt geschehen:
1. online auf https://www.neuruppin.de/verwaltung-politik/wahlen.html über die Schaltfläche „Onlinewahlschein“ oder unter Verwendung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
2. durch Rücksendung des Briefwahlantrages aus der Wahlbenachrichtigung oder
3. per Email an wahlen@stadtneuruppin.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und ggf. einer anderen Versandanschrift, wenn die Unterlagen nicht an die Meldeadresse versandt werden sollen.
Ab dem 10. Februar 2025 kann die Briefwahl auch direkt und persönlich im Bürgerbüro (Rathaus A, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin) zu den üblichen Öffnungszeiten durchgeführt werden.
WICHTIG! Zu beachten ist, dass die Briefwahlunterlagen erst versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Bundestagswahl durch den Landeswahlleiter an die Stadtverwaltung ausgeliefert worden sind. Weil aber die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn das Zulassungsverfahren der Wahlvorschlagsträger und -trägerinnen sowie etwaige Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind (spätestens am 30. Januar 2025), beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche, spätestens am 10. Februar 2025.