24.06.2025 - Überarbeitung Gestaltungs- & Werbesatzung
Öffentliche Veranstaltung zur Überarbeitung der Gestaltungs- und Werbesatzung am 11.06.2025 – Die Fontanestadt Neuruppin dankt ihren Bürgerinnen und Bürgern für die rege Beteiligung
Nach einer erfolgreichen Auftaktveranstaltung am 24. September 2024 im Alten Gymnasium fand nun der zweite öffentliche Termin zur Fortschreibung der Gestaltungssatzung und der Werbesatzung für die Fontanestadt Neuruppin statt.
Fast 40 interessierte Einwohnende, Gewerbetreibende und Planende folgten der erneuten Einladung und beteiligten sich aktiv an der Diskussion über die künftige Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt. Baudezernent Jan Juraschek zeigte sich in seiner Begrüßung hoch erfreut über die rege Beteiligung und den anstehenden Austausch.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden einzelne Schwerpunktthemen der Überarbeitung vorgestellt und diskutiert, so z.B. der Umgang mit Photovoltaikanlagen und eine Qualitätssicherung von Neubauten. Die Möglichkeit zukünftiger Nachverdichtung und die Umsetzung von Gründächern zur Schaffung eines besseren Mikroklimas waren ebenfalls Bestandteil der Gesprächsrunde zum Thema Gestaltungssatzung. Reger Gesprächsbedarf entstand beim Umgang mit zukünftigen Werbeanlagen, speziell bei der Unterstützung von Vereinen.
Viele wertvolle Vorschläge wurden gesammelt und gemeinsam besprochen. Dabei wurde deutlich, wie wichtig ein solcher Austausch ist, um Bedürfnisse und Zwänge darzustellen und die Notwendigkeiten solcher Regelungen nachvollziehbar zu machen. Denn nur mit gegenseitigem Respekt und Verständnis können wir weiterhin eine so wunderschöne, historisch lebendige Stadt bleiben.
Die Fontanestadt Neuruppin dankt allen, die zur zweiten Öffentlichen Veranstaltung erschienen sind und sich mit ihrem Wissen und ihren Ideen eingebracht haben.
Sie haben diesen Termin verpasst? Hier können Sie die Folien der Präsentation vom Termin mit den avisierten Änderungen einsehen.
Noch in diesem Jahr sollen die Entwürfe der beiden Satzungen der Politik vorgestellt und folgend die Träger öffentlicher Belange eingebunden werden. Die Neuruppinerinnen und Neuruppiner haben dann noch einmal die Möglichkeit, Ihre Anregungen im formalen Verfahren zur Auslegung der Satzungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin einzureichen.