Volksbegehren

Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für 'Sandpisten' "

Das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ findet vom 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022, 16:00 Uhr statt.

Eintragungsberechtigt:
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger der Fontanestadt Neuruppin, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eintragungsmöglichkeiten:
Unterstützung des Volksbegehrens durch:   

Personen, die sich in die Eintragungsliste eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen und müssen ihren Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort, Straße, Hausnummer, die persönliche und handschriftliche Unterschrift sowie den Tag der Eintragung in die Eintragungsliste eintragen.

  • briefliche Eintragung per Eintragungsschein.

Der Eintragungsschein ist auf Antrag bis spätestens am 9. April 2022, 16:00 Uhr per E-Mail (cornelia.diehr@stadtneuruppin.de), Fax (03391- 355 741) oder Post (Haupt- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin) unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Geburtsdatums sowie der Anschrift zu beantragen.

Die Rücksendungen der amtlichen Eintragungsbriefe sind für Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entgeltfrei. Der Eintragungsbrief muss ebenfalls spätestens am 11. April 2022, 16:00 Uhr, bei der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin eingegangen sein.

Eine Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.


Kontakt

Lisa Pusch
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-693
Fax: 03391 355-741
Mail: lisa.pusch@stadtneuruppin.de