Schiedsstellen

Streitschlichtung durch Schiedsstellen

Schiedsstellen sind die älteste und wohl erfolgreichste vorgerichtliche Institution der Streitschlichtung in Deutschland. 1827 wurden sie in Preußen erstmals eingeführt.

Sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen können Schiedspersonen schlichtend tätig sein. Sie entlasten dabei die Gerichte und haben gute Quoten bei der Lösung von Konflikten zwischen Bürgern. Ebenfalls verlaufen Schlichtungen überwiegend zeitsparend und zeichnen sich durch geringe Kosten aus.

Sprechstunden der Schiedsstellen I, II und III

9. Januar 2013
5. Februar 2013
5. März 2013
2. April 2013
7. Mai 2013
4. Juni 2013
2. Juli 2013
6. August 2013
3. September 2013
1. Oktober 2013
5. November 2013
3. Dezember 2013

Die Sprechstunde wird von den drei Schiedsstellen gemeinsam angeboten. Sie findet im Raum 403 des Rathauses A (Dachgeschoss, neben dem Sitzungssaal) in der Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin von 16:00 bis 17:00 Uhr statt.

Weitere Termine können unter den Rufnummern der Schiedsleute vereinbart werden (siehe rechts). Zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schiedsstellen erfahren Sie Näheres auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de.