Streitschlichtung durch Schiedsstellen

Schiedsstellen sind die älteste und wohl erfolgreichste vorgerichtliche Institution der Streitschlichtung in Deutschland. 1827 wurden sie in Preußen erstmals eingeführt.

Sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen können Schiedspersonen schlichtend tätig sein. Sie entlasten dabei die Gerichte und haben gute Quoten bei der Lösung von Konflikten zwischen Bürgern. Ebenfalls verlaufen Schlichtungen überwiegend zeitsparend und zeichnen sich durch geringe Kosten aus.

Sprechstunden der Schiedsstellen I, II und III

  • 05. März 2024
  • 09. April 2024
  • 07. Mai 2024
  • 04. Juni 2024
  • 02. Juli 2024
  • 06. August 2024
  • 03. September 2024
  • 08. Oktober 2024
  • 05. November 2024
  • 03. Dezember 2024

Die Sprechstunde wird von den drei Schiedsstellen gemeinsam angeboten. Sie findet jeweils - sofern nichts anderes geregelt ist - von 16:00 bis 17:00 Uhr  im Raum 403 des Rathauses A (Dachgeschoss, neben dem Sitzungssaal) in der Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin statt.

Weitere Termine können unter den Rufnummern der Schiedsleute vereinbart werden (siehe unten). Zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schiedsstellen erfahren Sie Näheres auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de.


Schiedsstelle I

Schiedsmann Achibert Bauer
Rosenstr. 11
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-855884
oder 0172-3185040
 


Schiedsstelle II

Schiedsmann Andreas Roß
Haselnußweg 15
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-650981,
Telefax: 03391-512214
E-Mail: Andreas.Ross@Schiedsmann.de


Schiedsstelle III

Schiedsmann Jörg-Peter Reblin
Treskower Weg 4
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-504754

Schiedsfrau Katrin Fink
E-Mail: katrin.fink@schiedsfrau.de


Welche Schiedsstelle ist zuständig?


Zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen (§ 15 Abs. 1 Schiedsstellengesetz). Der Übersichtskarte können Sie die Einteilung des Stadtgebietes in die drei Schiedsstellenbezirke entnehmen und damit feststellen, welche Schiedsperson zuständig ist. Eine Vergrößerung von Ausschnitten auf der Karte ist möglich. Die hausnummerngenaue Abgrenzung der Schiedsstellenbezirke I und III im Gebiet der Altstadt ist der Straßenkarte zu entnehmen.

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