Schiedsstellen

Streitschlichtung durch Schiedsstellen

Schiedsstellen sind die älteste und wohl erfolgreichste vorgerichtliche Institution der Streitschlichtung in Deutschland. 1827 wurden sie in Preußen erstmals eingeführt.

Sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen können Schiedspersonen schlichtend tätig sein. Sie entlasten dabei die Gerichte und haben gute Quoten bei der Lösung von Konflikten zwischen Bürgern. Ebenfalls verlaufen Schlichtungen überwiegend zeitsparend und zeichnen sich durch geringe Kosten aus.

Sprechstunden der Schiedsstellen I, II und III

03. Januar 2012
07. Februar 2012
06. März 2012
03. April 2012
08. Mai 2012
05. Juni 2012l
03. Juli 2012
07. August 2012
04. September 2012
09. Oktober 2012
06. November 2012
04. Dezember 2012

Die Sprechspunde wird von den drei Schiedsstellen gemeinsam angeboten. Sie findet im Raum 403 des Rathauses A (Dachgeschoss, neben dem Sitzungssaal) in der Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin, von 16:00 bis 17:00 Uhr statt.

Weitere Termine können unter den Rufnummer der Schiedsleute vereinbart werden (siehe rechts). Zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schiedsstellen erfahren Sie Näheres auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de.