Bürger:innenhaushalt der Fontanestadt Neuruppin

Sehr geehrte Neuruppinerinnen und Neuruppiner,
auch in diesem Jahr werden wieder Vorschläge für den Bürger:innenhaushalt der Fontanestadt Neuruppin gesammelt. Für dessen Erfolg sind Ihre Ideen und Ihr aktives Mitwirken gefragt! Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit Projekte in Ihrer Stadt direkt zu gestalten. Dafür stellt Ihnen die Fontanestadt Neuruppin ein gesondertes Budget für die Umsetzung zur Verfügung. Es können bis zum 30.04.2023 Vorschläge für den Bürger:innenhaushalt 2024 eingereicht werden.
Ihr Nico Ruhle
Bürgermeister
Welches Budget steht zur Verfügung?
Der Bürger:innenhaushalt umfasst für das Jahr 2024 ein Volumen von 100.000,00 Euro. Dieses Budget ergibt sich aus den regulär geplanten Mitteln sowie den Abrechnungen aus den vorangegangenen Bürger:innenhaushalten.
Wie können Vorschläge eingereicht werden?
Alle Einwohner:innen der Fontanestadt Neuruppin, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge abzugeben und über diese abzustimmen. Die Ideen für die Verwendung des Bürger:innenhaushaltes 2024 müssen bis zum 30. April 2023 schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Das entsprechende Formular mit den benötigten personenbezogenen Angaben finden Sie hier. Jeder eingereichte Vorschlag muss den vollständigen Vor- und Nachnamen, die Anschrift sowie das Geburtsdatum der/des Vorschlagenden enthalten. Der Vorschlag sollte kurz, aber eindeutig beschrieben werden. Vorschläge, welche nicht fristgemäß eingereicht werden, fließen automatisch in die Vorschlagsliste für den nachfolgenden Bürger:innenhaushalt ein.
Welche Voraussetzungen müssen die Vorschläge erfüllen?
Der Vorschlag muss umsetzbar sein und darf max. 50.000 Euro je Einzelmaßnahmen kosten. Es erfolgt nach Einreichung eine Überprüfung der fachlichen, technischen und kapazitiven Umsetzbarkeit sowie Rechtmäßigkeit.
Es muss sich um eine einmalige Maßnahme handeln. Auch Investitionen zählen hierzu. Maßnahmen, die auf Dauer angelegt sind und kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, können im Rahmen des Bürger:innenhaushaltes nicht berücksichtigt werden. Auch Maßnahmen, die der Einsparung von Kosten dienen, können als Vorschläge eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen der Allgemeinheit dienen, die Umsetzung der eingereichten Vorschläge muss in der Zuständigkeit der Fontanestadt Neuruppin liegen und sie dürfen sich nur auf den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Fontanestadt Neuruppin erstrecken. Vorschläge, die Eingriffe in den Straßenverkehr erfordern bzw. auf die Sanierung oder Reparatur von Straßen, Gehwegen, Brücken oder Gebäuden abzielen, können nicht berücksichtigt werden.
Wie erfahre ich, ob mein Vorschlag abstimmungsberechtigt ist?
Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin prüft die eingegangenen Vorschläge hinsichtlich der satzungsgemäßen Voraussetzungen. Alle abstimmungsberechtigten Vorschläge werden, ohne personenbezogene Daten, im Amtsblatt und auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin veröffentlicht.
Wichtige Termine auf einen Blick
Einreichungsfrist für den Bürger:innenhaushalt 2024: 30. April 2023
Formulare und Unterlagen
Ergebnisse 2019 - 2023
- Bürger:innenhaushalt 2023
- Abstimmungsverhalten Bürger:innenhaushalt 2023
- Bürger:innenhaushalt 2022
- Bürger:innenhaushalt 2021 (ausgesetzt)
- Bürger:innenhaushalt 2020
- Bürger:innenhaushalt 2019
Satzung
Kontakt
Manuel Bachmann
Kämmerei
Tel.: 03391 355-156
Fax: 03391 355-180
Mail: manuel.bachmann@stadtneuruppin.de