Das Logo der Fontanestadt Neuruppin


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Beschreibung des Logos

Das Logo der Fontanestadt Neuruppin besteht aus Bildmarke und Schriftzug.

Die Bildmarke leitet sich aus der Stadtsilhouette mit den Doppeltürmen der Klosterkirche St. Trinitatis und einer Welle des Ruppiner Sees her. Sie ist in drei freundlichen Farben gestaltet, wobei das Ziegelrot an die Backsteinarchitektur öffentlicher Gebäude der Stadt erinnert sowie das Blau die Lage am See reflektiert. Das Orange steht für die Weite der Sonnenuntergänge.

Der Schriftzug "Fontanestadt Neuruppin" steht zweizeilig auf Block gesetzt rechts neben der oben beschriebenen Bildmarke. Seit 1998 trägt Neuruppin den offiziellen Beinamen "Fontanestadt" - benannt nach dem Dichter Theodor Fontane, der am 30. Dezember 1819 in Neuruppin geboren wurde.

Logo-Verwendung

  • Am 21. April 2008 (Drucksache 2005/63) beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Nutzung des zuvor entwickelten Logos durch die Verwaltung, welche in der Folge umgesetzt wurde. Ziel war es jedoch von Anfang an, dass das Logo von jedermann verwendet werden kann.
  • Mit Datum vom 19. Mai 2014 (Drucksache 2005/63 4. Erg., veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 12. Juni 2014) beschloss die Stadtverordnetenversammlung schließlich, dass grundsätzlich jedermann das Logo der Fontanestadt nutzen darf.
  • Zur Verwendung für Unternehmen, Vereine, Verbände, Institutionen und andere, die ihre Verbundenheit mit der Fontanestadt Neuruppin dokumentieren wollen, bietet die Stadt das Logo zum Download und zur anschließenden kostenlosen Nutzung an.
  • Ziel jeder Verwendung des Stadtlogos soll es sein, für die Fontanestadt Neuruppin einen werblichen Effekt zu erzielen und die Möglichkeit eines einheitlichen Auftritts im Bezug zur Stadt zu bieten.
  • Es ist dabei untersagt, das Stadtlogo in seiner Form, Farbe und Gestalt zu ändern. Eine Schwarz-Weiß-Darstellung ist zulässig.
  • Um das Logo herunterladen zu können, müssen Sie den Verwendungsbestimmungen zustimmen.

Hier gelangen Sie zu den Logo-Verwendungsbestimmungen.


Das Wappen der Fontanestadt Neuruppin


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Beschreibung des Stadtwappens

§ 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin (5. Änderungssatzung) beschreibt das Neuruppiner Stadtwappen wie folgt:

Das Stadtwappen zeigt in Blau eine silberne Burg mit zwei gezinnten, zweigeschossigen Türmen mit zwei übereinander liegenden schwarzen Toren und goldbeknauften, roten Spitzdächern; der Mittelbau mit drei Türmchen und einem schwarzen Tor, das von einem roten Dreieckschild, belegt mit einem goldbewehrten und goldgezungten silbernen Adler überdeckt wird.

Geschichte des Stadtwappens

Neuruppin soll bereits im 13. Jahrhundert ein Stadtsiegel besessen haben. Seine Existenz ist aber nur durch die Beschreibung des Bürgermeisters und Stadtchronisten Bernhard Feldmann aus dem 18. Jahrhundert bekannt. Es zeigt die Stadtbefestigung mit dem Wappen derer von Arnstein als Stadtherren.

Ein jüngeres Siegel, das durch eine Urkunde von 1406 überliefert ist, zeigt nur den Adler mit einem über den Kopf gestülpten Kübelhelm. Bis in das 20. Jahrhundert hinein wurde dieses Siegel als Wappenbild verwendet.

1928 erhielt Neuruppin durch den preußischen Staat das Recht, das heute noch gebräuchliche Wappen (siehe oben) zu verwenden.