Korruptionsprävention in der Fontanestadt Neuruppin


Die Antikorruptionsbeauftragte

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2005 (Drucksache Nr. 2005/11 1. Ergänzung) nimmt die Antikorruptionsbeauftragte die Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin wahr.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Beratung der Verwaltungsleitung
  • Ansprechpartner für Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger
  • Ansprechpartner für den Eigenbetrieb und die Einrichtungen
  • Aufklärung der Beschäftigten
  • Mitwirkung bei Fortbildungen
  • Aufbau eines Berichtswesens
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen

Aktuelle Berichte:

  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2023
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2022
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2021
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2020
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2019
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2018
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2017
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2016
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2015
  • Bericht der Antikorruptionsbeauftragten 2014

Vorschriften und Richtlinien

Einen detaillierten Überblick über die Korruptionsprävention auf Landes- und Kommunalebene geben die folgende Richtlinie sowie das Rundschreiben des Städte- und Gemeindebundes:

Transparenz auf kommunalpolitischer Ebene

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.09.2024 den Ehrenkodex der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin erneut beschlossen (Drucksache Nr. 2007/65 15. Ergänzung). In Ergänzung zu den vorhandenen gesetzlichen Regelungen beruft sich der Ehrenkodex auf das uneigennützige und verantwortungsvolle Handeln der Stadtverordneten und gibt klare Verhaltensregeln für die Ausübung des Mandats vor.

Ein Ehrenrat achtet auf die Einhaltung des Ehrenkodexes. Er besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören 6 Stadtverordnete und 6 Bürger*innen sowie ein*e Vorsitzende*r an. 

Transparenz in kommunalen Unternehmen

Folgende Beschlüsse sorgen für Transparenz in den kommunalen Unternehmen der Fontanestadt Neuruppin:

  • Beschluss über die Besetzung der Aufsichtsräte
  • Beschluss über die Aufgabenwahrnehmung der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin

Transparency International

Seit dem 01. Januar 2016 ist die Fontanestadt Neuruppin neben Bonn, Hilden, Potsdam, Leipzig, Köln, Halle (Saale) und Mainz korporatives kommunales Mitglied bei Transparency International e.V.

Compliance-Richtlinie

Gemeinsam mit Vertretern unserer Verwaltung, den Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Personalvertretungen ist im Dezember 2021 eine Richtlinie der Fontanestadt und deren Eigengesellschaften NWG und SWN entstanden, welche die wesentlichen Grundsätze und Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Aufsichtsräte vereint. Sie orientiert sich auch am Ehrenkodex unserer Stadtverordneten.

Den vollständigen Inhalt der Compliance-Richtlinie finden Sie hier.

In diesem Leitbild sind bestehende Normen und Regeln zusammengetragen, die auf den ersten Blick selbstverständlich scheinen, es jedoch in der Praxis nicht immer sind. Mit der Richtlinie gibt es erstmals eine gemeinsame „Klammer“ für die Akteure im Konzern Stadt. Die Richtlinie setzt ein Zeichen für Transparenz und ein respektvolles und ehrliches Miteinander innerhalb des Konzerns Stadt, aber auch im Umgang mit Bürgerschaft und Vertragspartnern.

Kontakt

Stefanie Wessel
Antikorruptionsbeauftragte / Interne Revision
Tel.: 03391 355-120
Fax: 03391 355-122
Mail: stefanie.wessel@stadtneuruppin.de