Streitschlichtung durch Schiedsstellen
Schiedsstellen sind die älteste und wohl erfolgreichste vorgerichtliche Institution der Streitschlichtung in Deutschland. 1827 wurden sie in Preußen erstmals eingeführt.
Sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen können Schiedspersonen schlichtend tätig sein. Sie entlasten dabei die Gerichte und haben gute Quoten bei der Lösung von Konflikten zwischen Bürgern. Ebenfalls verlaufen Schlichtungen überwiegend zeitsparend und zeichnen sich durch geringe Kosten aus.
Sprechstunden der Schiedsstellen I, II und III
- 5. Januar 2021 - telefonisch
- 2. Februar 2021 - Aufgrund der Corona-Situation findet die Sprechstunde von 16 - 17 Uhr telefonisch statt (Tel. Hr. Schiedsmann Kranz: Tel. 0172 - 93 37 853).
- 2. März 2021
- 6. April 2021
- 4. Mai 2021
- 1. Juni 2021
- 6. Juli 2021
- 3. August 2021
- 7. September 2021
- 5. Oktober 2021
- 2. November 2021
- 7. Dezember 2021
Die Sprechstunde wird von den drei Schiedsstellen gemeinsam angeboten. Sie findet jeweils - sofern nichts anderes geregelt ist - von 16:00 bis 17:00 Uhr im Raum 403 des Rathauses A (Dachgeschoss, neben dem Sitzungssaal) in der Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin statt.
Weitere Termine können unter den Rufnummern der Schiedsleute vereinbart werden (siehe unten). Zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schiedsstellen erfahren Sie Näheres auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de.
Schiedsstelle I
Schiedsmann Achibert Bauer
Rosenstr. 11
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-855884
oder 0172-3185040
Stellvertreter:
Schiedsmann Jürgen Dechsling
Steinstr. 14a
16816 Neuruppin
Schiedsstelle II
Schiedsmann Andreas Roß
Haselnußweg 15
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-650981,
Telefax: 03391-512214
E-Mail: Andreas.RossSchiedsmannde
Stellvertreter:
Schiedsmann Steven Kranz
Grünfinkenweg 4
16816 Neuruppin
Telefon: 0172 - 9337853
E-Mail: Steven.KranzSchiedsmannde
Schiedsstelle III
Schiedsfrau Hannelore Gußmann
Fehrbelliner Straße 65
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-504399
Stellvertreter:
Schiedsmann Jörg-Peter Reblin
Treskower Weg 4
16816 Neuruppin
Welche Schiedsstelle ist zuständig?
Zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen (§ 15 Abs. 1 Schiedsstellengesetz). Der Übersichtskarte können Sie die Einteilung des Stadtgebietes in die drei Schiedsstellenbezirke entnehmen und damit feststellen, welche Schiedsperson zuständig ist. Eine Vergrößerung von Ausschnitten auf der Karte ist möglich. Die hausnummerngenaue Abgrenzung der Schiedsstellenbezirke I und III im Gebiet der Altstadt ist der Straßenkarte zu entnehmen.
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