Wahlen
In regelmäßigen Abständen können die Neuruppiner Bürger*innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Stimme bei den verschiedenen Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden abgeben.
Weiterhin können Einwohner*innen der Fontanestadt Neuruppin, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, Vorschläge für den jährlich stattfinden Bürgerhaushalt einreichen und darüber abstimmen. Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt erhalten Sie hier.
Das Haupt- und Bürgeramt ist verantwortlich für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden in der Fontanestadt Neuruppin.
Die ordnungsgemäße Durchführung und Unterstützung einer Wahl ist nur mit der Hilfe und Unterstützung von motivierten Wahlhelfer*innen möglich. Wenn Ihr Interesse geweckt ist, würden wir uns freuen, wenn Sie sich über das Kontaktformular bei uns melden und uns bei der kommenden Wahl zu unterstützen.
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2024
Auf den folgenden Seiten finden Sie die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl für den Stadt Neuruppin
Die Wahltermine der nächsten Wahlen in der Fontanestadt Neuruppin
22.09.2024 Landtagswahl |
2025 Bundestagswahl (alle 4 Jahre) |
2026 Landrats-/Landrätinwahl (alle 8 Jahre) |
2028 Bürgermeister:innenwahl (alle 8 Jahre) |
2029 Europawahl (alle 5 Jahre) |
2029 Bundestagswahl (alle 4 Jahre) |
2029 Landtagswahl (alle 5 Jahre) |
2029 Kommunalwahl (alle 5 Jahre) |
Kontakt
Jan-Pieter Rau
Hauptamt
Tel.: 03391 355-187
Fax: 03391 355-188
Mail: jan-pieter.rau@stadtneuruppin.de
Maria Lawrenz
Hauptamt
Tel.: 03391 355-159
Fax: 03391 355-188
Mail: maria.lawrenz@stadtneuruppin.de
Linda Wäbersky
Hauptamt
Tel.: 03391 355-113
Fax: 03391 355-188
Mail: linda.waebersky@stadtneuruppin.de
Onlinedienste
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich am Freitag, 20. September von 08.00 - 18.00 Uhr
Straßensondernutzung Wahlen 22. Sept. 2024
Hier können Sie aktuelle Informationen (Stand 20.06.2024) zur Straßensondernutzung aus Anlass der Wahlen am 22. September 2024 herunterladen. Wir informieren hier zu den Bedingungen, unter denen die Plakatierung an Lichtmasten sowie das Aufstellen von Großwerbeflächen anlässlich der Wahlen in der Fontanestadt Neuruppin möglich ist: