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21.01.2011 - Vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge zur Sanierung


Die sanierte Virchowstraße.

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks im Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" sind, sind Sie verpflichtet, bis zum Ende der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme 2016 einen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Dieser orientiert sich an der durch die Sanierungsmaßnahme entstandene Erhöhung der Bodenwerte. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08. November 2010 zur Erhebung der Ausgleichsbeträge ist es möglich, schon vor Beendigung der Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet die Ausgleichsbeträge durch freiwillige Vereinbarungen abzulösen. Bei Abschluss einer Ablösevereinbarung werden den Grundstückseigentümern Verfahrensabschläge mit einem Abzinsungssatz in Höhe von 3,70 % bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme gewährt. Weitere Informationen zum Thema mit Informationsflyer und Antragsformular für die vorzeitige Ablösung finden Sie hier.