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22.11.2023 - Förderungen der Stiftung Soziales Neuruppin


Stiftung Soziales Neuruppin

Stiftung Soziales Neuruppin vergab 14.657 EUR an gemeinnützige Projekte


Gestern tagte das Kuratorium der Stiftung Soziales Neuruppin zum zweiten Mal in diesem Jahr. Insgesamt wurde über 10 Anträge abgestimmt und Förderungen von insgesamt 14.657 EUR beschlossen.

 

Folgende Projekte wurden eingereicht und werden gefördert:

- Neuruppiner A-Capella Chor e.V. (2.500 EUR) Johannes-Passion 2024

- Fontanestadt Neuruppin (2.500 EUR) 19. Weihnachtswerkstatt Neuruppin

- Förderverein Siechenhauskapelle e.V. (2.000 EUR) Aequinox Musiktage 2024

- Verein der Freunde des Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasiums Neuruppin (1.497 EUR) Besuch des Märkischen Jugendchores in der Partnerstadt Certaldo

- Verein der Freunde des Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasiums Neuruppin (680 EUR) Einzelstimmbildung für die Sänger*innen des Märkischen Jugendchores

- Flugtechnischer Verein Spandau 1924 e.V. (FTV) (500 EUR) Rettungsfallschirm RE-5L, S.5+

- Kulturamt Neuruppin (1.000 EUR) Gedenken Eva Strittmatter

- Neuruppiner Bilderbogen e.V. (2.000 EUR) permaKULTUR for future - der schulreife Zukunftsgarten

- Gildenhall Horizonte e.V. (480 EUR) 100 Jahre Gildenhall - Siedlungentwicklung - Ausstellung in Weimar

- Förderverein Seefestival Wustrau-Altfriesack e.V. (1.500 EUR) Sommertheater 2024 - 20 Jahre Seefestival

 

Zweck der Stiftung ist es, die Jugendarbeit, die Kultur, den Sport und weitere Leistungen der Wohlfahrtspflege zu fördern und somit zur Erhaltung und Verbesserung der sozialen, kulturellen und sportlichen Infrastruktur der Fontanestadt beizutragen. Durch die Stiftung werden insbesondere Vorhaben gefördert, die geeignet sind, das soziale Miteinander der Einwohner:innen zu stärken. Gefördert werden vorwiegend durch die Zahlung von Zuschüssen an Vereine und Verbände, soziale Einrichtungen und andere Vereinigungen, die Aufgaben im Sinne des Stiftungszwecks erfüllen. Vor allem in den Bereichen ohne oder nur mit einer geringen Förderung Dritter will die Stiftung Projekte von steuerbegünstigten Institutionen fördern.


Auch Sie sind ehrenamtlich im Verein tätig und haben wundervolle Projekte, bei denen es noch an den finanziellen Mitteln zur Umsetzung scheitert? Gerne können Sie Ihren Antrag bei der Stiftung Soziales Neuruppin einreichen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter folgendem

Link: https://www.neuruppin.de/bildung-soziales/soziales/stiftung-soziales-neuruppin.html


Das Prinzip einer gemeinnützigen Stiftung ist einfach: Eine Stifterin oder ein Stifter bringt Vermögen in eine Stiftung ein. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für einen gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben.


Um weiterhin möglichst viele Projekte mit den benötigten finanziellen Mitteln unterstützen zukönnen, freut sich die Stiftung natürlich über jede Spende bzw. Zustiftung.


Bankverbindung der Stiftung Soziales Neuruppin:

Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

IBAN: DE96160502021720045891

BIC: WELADED1OPR

Verwendungszweck: Spende bzw. Zustiftung Stiftung Soziales Neuruppin


Für alle Fragen rund um die Stiftung steht Ihnen Frau Juliane Schlüter, Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Neuruppin, gerne zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter der 03391/355-165 oder per E-Mail unter juliane.schlueter@stadtneuruppin.de.