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21.12.2023 - Streit beigelegt: Einhausungen Tempelgarten


Tempelgarten Neuruppin

© J. Sand, Tempelgarten Neuruppin e.V.

Gute Nachrichten kurz vor Weihnachten! Nach nunmehr drei Jahren konnte der Streit über die Bildplatten im Neuruppiner Tempelgarten zwischen dem Landkreis OPR und der Fontanestadt Neuruppin als Eigentümerin des Gartens einvernehmlich beendet werden.

 

Zum Hintergrund: An einigen Einhausungen von Skulpturen hatte der Tempelgarten Neuruppin e.V. Bildplatten mit den Darstellungen der Skulpturen auf grasgrünem Hintergrund angebracht, um so die Figuren auch in den Wintermonaten für die Gäste des Gartens erlebbar zu machen. Diese Bildplatten wurden aus denkmalpflegerischen Gründen durch den Landkreis OPR nicht erlaubt, sondern nur befristet geduldet. Nachdem ein Widerspruchsverfahren der Fontanestadt gegen diesen Bescheid ohne Erfolg blieb, hatte die Stadt im Dezember 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen den Landkreis OPR wegen der nur befristeten Duldung dieser ursprünglichen Bildplatten an den Einhausungen erhoben.

 

Gemeinsam geführte Gespräche und Abstimmungen zwischen dem Landkreis , dem Tempelgarten Neuruppin e.V. und der Stadt führten dazu, dass das Klageverfahren vorerst ruhte. Im Ergebnis der Gespräche wurde durch die Fontanestadt Neuruppin in enger Zusammenarbeit mit dem Verein ein neuer Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt. Dieser Antrag sah nunmehr vor, dass die Skulpturen in ihrem Originalfarbton (sandsteingrau) auf dunkelbraunem Grund abgebildet werden sollten.

Die entsprechende Erlaubnis wurde mittlerweile erteilt, so dass die Bildplatten vom Tempelgarten Neuruppin e.V. in Auftrag gegeben werden konnten und nunmehr in ihrem neuen Erscheinungsbild an den Einhausungen der vier großen Herrscher im Skulpturenrondell und an den Skulpturen „Flora“ und „Bacchus“ im Eingangsbereich des Gartens angebracht wurden.

 

Alle Beteiligten sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Das Klageverfahren hat sich damit erledigt.