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27.03.2009 - Keine Tiefflieger über der Heide


Kein Düsenlärm über dem

Kein Düsenlärm über dem

Eine ganze Region zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern atmet auf: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stoppte am 27.03.2009 die Pläne der Bundeswehr, ein Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide einzurichten. „Die Grundrechte von hunderttausenden Bürgern hier haben Vorrang“, sagte Bürgermeister Jens-Peter Golde dazu.

Das Gericht wies die Berufung des Bundesverteidigungsministeriums gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück und bestätigte damit die Ungültigkeit einer Betriebserlaubnis, die das Ministerium 2003 erlassen hatte. Ziel des Verteidigungsministeriums waren bis zu 1.700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr, bei denen Übungsbomben in der Heidelandschaft abgeworfen werden sollten. Die rund 12.000 Hektar große Naturlandschaft ist von der EU als Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen und wird von zehn Naturschutzgebieten umgeben. Die Region am Südrand der Mecklenburger Seenplatte ist das zugkräftigste Tourismus-Gebiet Brandenburgs. Allein im Landkreis Ostprignitz-Ruppin investierten die EU, der Bund, das Land Brandenburg und die Kommunen seit 1991 rund 230 Millionen Euro Steuergelder in die touristische Infrastruktur.

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil unter anderem bemängelt, dass das Verteidigungsministerium weder ein Planverfahren durchgeführt noch die Einwände der Bevölkerung sowie negative Auswirkungen auf das ökonomische Rückgrat der Region – die Tourismuswirtschaft – abgewogen habe. Seit 17 Jahren gibt es in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erbitterten Widerstand gegen ein Bombodrom. Beide Landesregierungen unterstützen die Ablehung der Bevölkerung. Das Bundesverteidigungsministerium kündigte an, Revision einzulegen.