28.09.2023 - Stadt zur Schließung IB-Kita Fontaneknirpse
Stellungnahme der Fontanestadt Neuruppin zur Einstellung des Betriebes der Kindertagesstätte „Fontaneknirpse“ durch die IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Bildung – von der Kita bis zur Hochschule – ist ein zentrales Thema in der Fontanestadt. Die Vielfalt der Einrichtungsträger:innen stellt dabei eine willkommene Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Die parallele Finanzierung der zahlreichen städtischen Einrichtungen und finanzielle Unterstützung freier Träger:innen gemäß den rechtlichen Vorgaben stellt die Verwaltung allerdings immer wieder vor Herausforderungen. Leider wurde die Kita-Rechtsreform nach über zwei Jahren des intensiven Reformprozesses abgebrochen. Die von uns erhoffte Transparenz, Rechtssicherheit und klare Regelungen bei Finanzierung und Zuständigkeit bleiben weiterhin aus.
Im Sinne aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, in welcher Einrichtung sie betreut werden – versucht die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten stets, den Ansprüchen trotz mangelnder Regelungen bestmöglich gerecht zu werden.
Mit Bedauern haben wir die Mitteilung der IB Berlin-Brandenburg gGmbH (IB) vom 18. September 2023, dass der freie Träger zum 31. Juli 2024 den Betrieb der Kita „Fontaneknirpse“ einstellen wird, zur Kenntnis genommen.
Die Fontanestadt Neuruppin und der Träger (IB) selbst hatten zuvor in Gesprächen die Forderungen vonseiten des IB zur weiteren finanziellen Unterstützung des Kitabetriebes detailliert besprochen; dennoch ist ein Weiterbetrieb nach Aussage des IB finanziell nicht mehr tragfähig.
Die Fontanestadt ist sich der Verantwortung, welche mit dem Betrieb einer Kita einhergeht, bewusst. Dies gilt auch dann, wenn zwischen ihr und dem privaten Träger Differenzen hinsichtlich der Kitafinanzierung bestehen. Eine Kita wird jedoch grundsätzlich durch mehrere Einnahmequellen finanziert, die sich meist wie folgt darstellen: Elternbeiträge, finanzielle Unterstützung durch die Kommune und den Landkreis, Landeszuschüsse, Fördermittel, Spenden und Sponsoring sowie Eigenmittel des Trägers. Hinsichtlich der Finanzierung ist gesetzlich festgelegt, dass der Gemeinde die Übernahme der bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke obliegt. Um die Angemessenheit der Kosten für Gebäude und Grundstücke zu bemessen, orientiert sich die Stadtverwaltung wie andere vergleichbare Gemeinden auch an den Aufwendungen ihrer eigenen städtischen Kitas und Horte bzw. am Mietspiegel der Industrie- und Handelskammer (IHK).
In der Vergangenheit waren insbesondere die Kosten für die Miete und die Reinigungsaufwendungen Streitpunkt zwischen der Fontanestadt und dem IB. Bezüglich der Reinigungsaufwendungen wurde mit entsprechender Gerichtsentscheidung Klarheit geschaffen, sodass die vergangenen nichterstatteten Beträge für Gebäudereinigungsaufwendungen rückwirkend ausgezahlt werden können. Hinsichtlich der Mietkosten wurde die Zahlung der ortsüblichen Kaltmiete nach Vorgabe der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung vorgenommen. Die Zahlung der Kaltmiete nach IHK-Mietspiegel wurde vom Gericht nicht angezweifelt. Nichtsdestotrotz hat die Fontanestadt bereits im Juli 2023 gegenüber dem IB Entgegenkommen gezeigt, indem die deutliche Anhebung der erstattungsfähigen Mietkosten ab dem Jahr 2022 angekündigt wurde. Dies gilt dementsprechend auch für andere freie Träger:innen.
Der IB ist an die Fontanestadt auch mit weiteren finanziellen Forderungen, wie Personal- oder Verwaltungskosten, herangetreten. Diese Forderungen fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit der Fontanestadt Neuruppin, sondern werden durch die Landeszuschüsse, Eigenmittel, Elternbeiträge, Fördermittel, Spenden und Sponsoring finanziert.
Die Fontanestadt hat den IB in der Vergangenheit mehrmals darüber informiert, dass dieser gesetzlich dazu berechtigt ist, bei einem finanziellen Fehlbedarf einen Ausgleich zu beantragen. Dies bedeutet, dass der Zuschuss durch die Gemeinde erhöht werden soll, wenn der Träger nachweist, dass im Geschäftsjahr trotz sparsamer Betriebsführung und nach Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmequellen der Betrieb der Kita nicht sichergestellt werden kann. Hierzu müssen Jahresabschlussberichte, Kitakalkulationen, Elternbeitragstabellen, Ausschreibungsunterlagen sowie Nachweise der Eigenmittel und Nachweise über die Ausschöpfung der Einnahmequellen von dem freien Träger bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Der IB hat die notwendigen Unterlagen nur teilweise vorgelegt.
In der Vergangenheit wurde mit den freien Träger:innen über eine kommunale Kitafinanzierungsrichtlinie beraten, um mit der fehlenden Reform des brandenburgischen Kitagesetzes umzugehen. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Kitafinanzierung zwischen den freien Träger:innenn, so auch dem IB, und der Fontanestadt Neuruppin sind vor allem durch die unzureichenden gesetzlichen Regelungen entstanden. Diese ausbleibende Kita-Rechtsreform ist nach wie vor auch in vielen anderen Kommunen der Hauptgrund für die Kontroversen. Durch die fehlenden Regelungen können Unklarheiten leider nach wie vor nur über den Rechtsweg geklärt werden.
Die Fontanestadt Neuruppin wird selbstverständlich auch weiter mit dem IB in den Austausch gehen, um anstehende Fragen der künftigen Kinderbetreuung und organisatorischen Belange frühzeitig zu klären. Trotz der bedauerlichen Entscheidung des IB, die Kita Fontaneknirpse ab dem Sommer 2024 nicht weiter zu betreiben, sind wir zuversichtlich, dass auch künftig alle Kinder mit einem Kitaplatz versorgt werden können. Neben der Möglichkeit, bei anderen freien Träger:innen einen Kitaplatz zu beantragen, ist auch eine Aufnahme in einer unserer kommunalen Kitas möglich.
Bei Fragen zu den städtischen Kindertagesstätten können sich Familien und Eltern gern direkt an das Sachgebiet Kita wenden. Frau Kerstin Stoof ist bei Fragen zur Antragsstellung für einen Platz in einer Kindertagesstätte der Fontanestadt Neuruppin unter 03391 – 355 695 oder kerstin.stoof@stadtneuruppin.de erreichbar. Eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Kita mit Öffnungszeiten sowie die Konzeptionen der städtischen Kitas sind auf der Homepage der Fontanestadt veröffentlicht. Darüber steht Frau Gabriele Zander, Sachgebietsleitung Kita im Amt für Familien und Jugend des Landkreises OPR, unter sgkita@opr.de als Ansprechperson zur Verfügung.