Beglaubigungen
amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften.
Informationen
Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.
Es werden z.B. Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe beglaubigt.
Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
weitere Ausnahmen, die nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.
Die Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
Beglaubigung von Unterschriften
Voraussetzung:
- Unterschrift muss im Beisein eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
- die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Die Beantragung erfolgt persönlich.
Unterlagen
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
amtliche Beglaubigung von Unterschriften:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Gebühren
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: | 2,40 Euro pro Beglaubigung |
Beglaubigung von Unterschriften: | 3,30 Euro pro Beglaubigung |
Je A4 Kopie: | 0,10 Euro |
Rechtsgrundlagen
Die Beglaubigung wird auf Grundlage des § 33 & § 34 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeführt.
Bearbeitungszeit
Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
- mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage
Beglaubigung von Unterschriften:
- sofort
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de