Beglaubigungen

amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften.

Informationen


Voraussetzung:

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften

Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt.

Es werden z.B. Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe beglaubigt.

Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.

weitere Ausnahmen, die nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Generalvollmachten
  • Eidesstattliche Versicherung
  • private Verträge
  • andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen.

Die Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.

Beglaubigung von Unterschriften

Voraussetzung:

  • Unterschrift muss im Beisein eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
  • die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Die Beantragung erfolgt persönlich.

Unterlagen

amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechende Originale
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten

amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Gebühren

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,40 Euro pro Beglaubigung
Beglaubigung von Unterschriften: 3,30 Euro pro Beglaubigung
Je A4 Kopie: 0,10 Euro

Rechtsgrundlagen

Die Beglaubigung wird auf Grundlage des § 33 & § 34 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeführt.

Bearbeitungszeit

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • bis zu 3 Beglaubigungen: sofort
  • mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage

Beglaubigung von Unterschriften:

  • sofort

Kontakt

Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Tel.: 03391 355-220
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de