Personalausweis
Informationen
Deutsche Staatsangehörige unterliegen gemäß § 1 Personalausweisgesetz der Ausweispflicht. Sie sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Seit dem 01.11.2010 wird nur noch der neue Ausweis im Scheckkarten-Format mit integrierter elektronischer ID hergestellt. Die alten Personalausweise behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Die elektronische Online-Ausweisfunktion
Durch die elektronische Online-Ausweisfunktion haben Sie fortan als Bürger die Möglichkeit sich online auszuweisen. So können Sie zum Beispiel ein Führungszeugnis beantragen, Ihre Punkte bei dem Bundeskraftfahrtamt abrufen oder eine Versicherung über das Internet abschließen. Um die Funktion benutzen zu können, benötigen Sie ein Lesegerät sowie die Software „AusweisApp“.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Informationsbroschüre, welche Sie bei Beantragung erhalten.
Zugangsdaten und Sperrkennwort werden Ihnen im sogenannten „PIN-Brief“ ca. 2 Wochen nach Antragstellung übermittelt.
Bei Verlust des Personalausweis können Sie im Bürgerbüro oder unter der Telefonnummer 0180 – 33 33 33, unter Nennung des Sperrkennworts, eine Sperrung vornehmen lassen.
Neben dem Ausweis mit integrierter elektronischer ID kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Der vorläufige Ausweis wird beantragt, wenn Sie kurzfristig ein Dokument benötigen, weil Sie Ihren richtigen Personalausweis z.B. verloren haben und keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich!
Eine Ausweispflichtbefreiung ist möglich. Hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt, welches bestätigt, dass die betroffene Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Zusätzlich benötigen Sie einen Antrag, welchen Sie unter Link finden. Der Antrag kann durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Den Nachweis bitte im Original vorlegen.
Zum Abholen des Personalausweises kann eine spezielle Vollmacht bei Beantragung ausgehändigt werden.
Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- bei Verlust des Dokumentes die Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- bei Namensänderung den Nachweis
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- bei Minderjährigen: Geburtsurkunde oder Kinderreisepass
- ggf. Einverständniserklärung (siehe rechts)
Gebühren
ab dem 24. Lebensjahr: | 37,00 Euro |
Gültigkeit: | 10 Jahre |
vor dem 24. Lebensjahr: | 22,80 Euro |
Gültigkeit: | 6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis: | 10,00 Euro |
Gültigkeit: | 3 Monate |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.
Wird ein Personalausweis von uns als nicht zuständige Behörde ausgestellt, so wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. Die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Bitte informieren Sie sich im Voraus.
Rechtsgrundlage
Die Ausstellung des Personalausweises erfolgt auf Grundlage des § 5 ff. Ausweisgesetz.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 – 3 Wochen nach Antragstellung.
Danach ist der Ausweis im Bürgerbüro abholbereit.
Kontakt
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-111
Fax: 03391 355-741
Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de