Behindertenbeauftragte*r der Fontanestadt Neuruppin
Grundlage
Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin bestellt die Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf Vorschlag der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters oder des Ausschusses für Bildung, Soziales und Ordnung für die Dauer der Wahlperiode eine*n ehrenamtliche*n Behindertenbeauftragte*n.
Aufgabe des/der Behindertenbeauftragten ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der/Die Behindertenbeauftragte arbeitet eng mit Vereinen, Institutionen und Gremien zusammen und berät die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse.
Beschluss
Die Neuruppiner SVV hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2019 beschlossen, Frau Dr. Antje Rahn erneut zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Fontanestadt Neuruppin zu bestellen (Drucksache Nr. 2017/2 1. Ergänzung). Die Bestellung erfolgte für die Wahlperiode 2019 - 2024.
Kontakt
Frau Dr. Antje Rahn
Behindertenbeauftragte der Fontanestadt Neuruppin
Tel. 03391 40 10 444
Mail: behindertenbeauftragter@neuruppin-stadt.de