Beauftragte für Gleichstellung, Chancengleichheit & Vielfalt


Grundlage

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin benennt die Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf Vorschlag der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n. In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohner:innen ist die/der Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 18 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hauptamtlich tätig.

Der/dem Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre/seine Auffassung von der der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters ab, hat sie/er das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder deren Ausschüsse zu wenden.

Die/der Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie/er sich an die/den Vorsitzende:n der Stadtverordnetenversammlung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt darlegt. Die/der Vorsitzende unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und soll der/dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.
 

Beschluss

Die Neuruppiner SVV hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2022 beschlossen, Frau Ines Rehfeld zur Gleichstellungsbeauftragten der Fontanestadt Neuruppin zu benennen. Frau Rehfeld hat ihre Tätigkeit zum 1. April 2022 aufgenommen.
 

Aufgaben

Die/der  Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessensvertreter:in innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Sie/er hat den gesetzlichen Auftrag, sich in allen Lebensbereichen von Frauen und Männern so einzusetzen, dass geschlechterspezifische Ungleichheiten abgebaut werden. Es ist ihre/seine Aufgabe bestehende Strukturen zu hinterfragen, Vorurteile abzubauen und sich neuen Themen zu widmen.

Um diese Ziele verwirklichen zu können, agiert die/der Gleichstellungsbeauftragte auf verschiedenen Ebenen:

  • Regelmäßige Teilnahme an allen relevanten politischen Ausschüssen
  • Stellungnahmen zu Maßnahmen aus Politik und Verwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung und Zusammenarbeit von Netzwerken zur Verbesserung von geschlechterspezifischen Grundvoraussetzungen
  • Stellt Kontakte zu Institutionen und Vereinen her
  • Planung, Unterstützung sowie Durchführung von Projekten und Veranstaltungen die zur Verbesserung von geschlechterspezifischen Rahmenbedingungen beitragen.

Bezeichnung

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten soll mit weiteren Themen angereichert werden und wird künftig die Bezeichnung Beauftragte für Gleichstellung, Chancengleichheit und Vielfalt tragen.

Kontakt ab 01.04.2022

Ines Rehfeld
Beauftragte für Gleichstellung, Chancengleichheit und Vielfalt
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin
Tel.: 03391 355-600 
Mail: ines.rehfeld@stadtneuruppin.de 


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