Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum Bundestag statt.
Im Zeitraum vom 14. Januar bis 02.Februar 2025 erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Erstmals erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Fontanestadt Neuruppin nicht die gewohnte Wahlbenachrichtigungskarte, sondern einen Wahlbenachrichtigungsbrief mit dem Aufdruck „Achtung Wahlbenachrichtigung!“ Mit dieser Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument können die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt am Wahltag an der Bundestagswahl teilnehmen.
Vorläufiges Ergebnis zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Beantragung Wahlscheine für Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 13. Januar 2025 möglich.
WICHTIG! Zu beachten ist, dass die Briefwahlunterlagen erst versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Bundestagswahl durch den Landeswahlleiter an die Stadtverwaltung ausgeliefert worden sind. Weil aber die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn das Zulassungsverfahren der Wahlvorschlagsträger und etwaige Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind (spätestens am 30. Januar 2025), beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche, spätestens am 10. Februar 2025.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann wie folgt geschehen:
- Elektronische Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl
Eine elektronische Beantragung eines Wahlscheins für Briefwahlunterlagen können Sie unter hier beantragen. Sie können dafür auch den QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtig scannen.
Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Antragstellung mit postalischem Versand auf Grund der Postversandzeiten nur bis zum 17. Februar 2025 um 16:00 Uhr möglich ist.
- Schriftliche Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl
Bei einer schriftlichen Beantragung eines Wahlscheins für Briefwahlunterlagen füllen Sie bitte die Rücksendung des Briefwahlantrages aus der Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie diese. Im Anschluss senden Sie den Antrag ausreichend frankiert an die Fontanestadt Neuruppin -Bürgerbüro-, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin. Bitte beachten Sie die Postversandzeiten.
- Persönliche Antragstellung
Ab dem 10. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro im Haus A, Raum 1.04 geöffnet. Hier ist eine persönliche Antragstellung für Sie möglich. Bringen Sie bitte dazu den Personalausweis oder den Reisepass sowie ggf. die Wahlbenachrichtigung mit. Sie können auch gleich vor Ort wählen. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.
Ergebnisse der Bundestagswahlen
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag - 2021
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - 2017
Das Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 wurde am 28. September 2017 durch den Kreiswahlausschuss festgestellt.
Die Ergebnisse nach Wahlbezirken liegen einzeln als Kurzübersicht und tabellarisch vor.
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag - 2013
Das vom Kreiswahlausschuss am 26. September 2013 endgültig festgestellte Ergebnis der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 finden Sie hier.
Kontakt
Jan-Pieter Rau
Hauptamt
Tel.: 03391 355-187
Fax: 03391 355-188
Mail: jan-pieter.rau@stadtneuruppin.de
Maria Lawrenz
Hauptamt
Tel.: 03391 355-159
Fax: 03391 355-188
Mail: maria.lawrenz@stadtneuruppin.de
Linda Wäbersky
Hauptamt
Tel.: 03391 355-113
Fax: 03391 355-188
Mail: linda.waebersky@stadtneuruppin.de
Onlinedienste
Formulare
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche - Anlage 2 Bundeswahlordnung (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche - Anlage 2a Bundeswahlordnung (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)