Kulturförderung Neuruppin


Art und Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als Projektförderung oder institutionelle Förderung ausgereicht. Eine Kombination beider Förderarten ist ausgeschlossen. Bei der Finanzierungsart handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung.

Es werden maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Die Stadt Neuruppin darf in der Regel nicht die einzige Institution sein, die das beantragte Vorhaben finanziell unterstützt.

Die Kulturförderung der Stadt Neuruppin sieht in Abhängigkeit von der Haushaltslage folgende Verteilung der Fördermittel vor:

  • Institutionelle Kulturförderung: 60% der Mittel im Haushalt
  • Projektförderung: 40% der Mittel im Haushalt