Abfall
Jeder Eigentümer eines Grundstückes in Neuruppin bzw. im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, auf dem Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Weitere Informationen können in der Abfallentsorgungssatzung auf der Internetseite des Landkreises Ostprignitz-Ruppin nachgelesen werden. www.ostprignitz-ruppin.de